Menschenrechte auch für Falun Gong in ChinaÖffentlicher Appell deutscher Falun Gong-Praktizierender vor dem Auswärtigen Amt in Berlin

Trotz der Bemühungen vieler Regierungen, darunter auch der deutschen Bundesregierung und vieler Menschenrechtsorganisationen, wurden bei Einhaltung der Menschenrechte in China keine Fortschritte erzielt. Darin stimmen internationale Beobachter verschiedener Organisationen, wie Amnesty International und Human Rights Watch überein. Die Verfolgung von ethnischen und religiösen Minderheiten wurde sogar verstärkt, darunter besonders die Verfolgung von Falun Gong.

Das Regime um Jiang Zemin schreckt auch nicht vor einer Ausweitung seiner Kampagnen ins Ausland oder andere Regionen zurück, wo zum Beispiel mit Verleumdungen und „schwarzen Listen“ andere Regierungen heimtückisch in die Verfolgung verwickelt werden; so zum Beispiel während des Staatsbesuchs des chinesischen Staatspräsidenten Jiang Zemin in Deutschland, Russland, Island und in den baltischen Ländern im Jahr 2002, so zum Beispiel mit der geplanten Umsetzung des Artikel 23, Hongkongs Grundgesetz, dem sogenannten Antisubversionsgesetz, was eine direkte Bedrohung von Falun Gong Praktizierenden und anderer Peking nicht genehmer Gruppierungen im bisher freien Hongkong darstellt.

So werden auch immer häufiger ausländische Praktizierende bei ihrer Einreise nach China verhaftet. So wurde kürzlich auch eine in Deutschland lebende Chinesin bei einem Neujahrsbesuch in China verhaftet.

Angesichts dieses Unrechts an vielen Einzelnen, die wir persönlich kennen und an den Hunderttausenden Falun Gong-Praktizierenden in China ist unser Anliegen, dass sich die Bundesregierung intensiv und umfassend für die Beendigung der Verfolgung von Falun Gong in China einsetzt. Anlass dazu ist die Tagung des Menschenrechtsausschusses der UNO ab 16. März in Genf.

Wir haben keine anderen Möglichkeiten, unserem Anliegen Ausdruck zu verleihen, als mit friedlichen Appellen und der Herstellung von Öffentlichkeit. Falun Gong ist in über 60 Ländern verbreitet und erfährt viel Zuspruch und Unterstützung. Das Jiang Zemin-Regime muss erkennen, dass es nicht nur großes Leid über die Verfolgten bringt, sondern, wie die Geschichte lehrt, auch ein ganzes Volk beschädigt in seinen moralischen Werten.

Von Montag bis Freitag, 3. bis 7. März, von 12.00 bis 17.00 Uhr appellieren deutsche Falun Gong-Praktizierende gegenüber dem Auswärtigen Amt in Berlin auf dem Werderschen Markt für ein deutliches Engagement der Bundesregierung im Menschenrechtsausschuss der UNO in Genf für ein Ende der Verfolgung von Falun Gong in China.


Wir bitten die Bundesregierung um Unterstützung für die Freilassung von Frau Lin, Wenrong, einer in Deutschland lebenden Chinesin, die im Januar in China verhaftet wurde, weil sie sich zu Falun Gong bekennt.

Wir bitten die Bundesregierung um Unterstützung für die Freilassung von Frau Xiong, Wei, einer ehemaligen Studentin der TU Berlin, die in Peking im Arbeitslager in Haft ist.

Wir bitten die Bundesregierung, die Ausweitung der Verfolgung nach Hongkong durch den Artikel 23, eine Gesetzgebung, die noch nicht abgeschlossen ist, zu verhindern.

Wir bitten die Bundesregierung, die bedingungslose Freilassung aller Falun Gong Praktizierenden in China zu verlangen.

Kontaktperson vor dem Auswärtigen Amt: Frau Zhihong Zheng Mobil: 0179-3258311

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