Russische Föderation: Schriften der buddhistischen Meditationsschule Falun Gong vor dem VerbotIGFM: „Vergleichbar mit dem Verbot von Neuem Testament oder Koran“ – bis zu drei Jahre Haft drohen für den Besitz der Schriften

Moskau / Frankfurt am Main (4. Juli 2012) – Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation in Moskau befindet derzeit darüber, ob das Hauptwerk der buddhistischen Meditationsschule Falun Gong rechtskräftig verboten wird. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) erläutert, dass in diesem Fall bereits für den Besitz der Schriften bis zu drei Jahren Gefängnis drohen.

„Das Verbot des Hauptwerkes ‚Zhuan Falun’ käme für Falun Gong Praktizierende dem Verbot von Neuem Testament oder Koran von Christen oder Muslimen gleich. Es wäre de facto ein Verbot von Falun Gong in Russland“, erklärte Karl Hafen, der Geschäftsführende Vorsitzende der IGFM am heutigen Mittwoch in Frankfurt. Der Oberste Gerichtshof hat seine Entscheidung für die nächsten 14 Tage angekündigt.

Der aus China stammenden Meditationsschule Falun Gong gehören nach eigenen Angaben außerhalb Chinas rund 400.000 Menschen an. Wie die IGFM betont, wird das ursprünglich staatlich geförderte Falun Gong in der Volksrepublik mit großer Grausamkeit verfolgt. Das offizielle Verbot erfolgte in China am 20. Juli 1999, nachdem Falun Gong innerhalb Chinas mit geschätzten 100 Millionen Praktizierenden über mehr Anhänger verfügte, als die allein regierende Kommunistische Partei Mitglieder hatte. In einer seit Maos Tod beispiellosen Verfolgungskampagne sind nach Informationen der IGFM mehr als 3.000 Menschen während oder an den Folgen von Folter und Misshandlungen gestorben.

Seit dem Jahr 2008 stehen vier Veröffentlichungen im Zusammenhang mit Falun Gong auf einer Liste verbotener Schriften auf der Webseite des Justizministeriums der Russischen Föderation. Dabei handelt es sich um „Zhuan Falun“, das Hauptwerk von Falun Gong, daneben ein Untersuchungsbericht über die Organentnahmen an Falun Gong-Praktizierenden in China von den beiden Kanadiern Kilgour und Matas sowie zwei Flyer. Rechtsgrundlage dafür war ein russisches Bundesgesetz aus dem Jahre 2002, das die Bekämpfung „extremistischer“ Aktivitäten regelt. Bisher war das Verbot wegen der noch anhängigen Berufungsverfahren noch nicht rechtskräftig.

Wie die IGFM berichtet, haben russische Behörden direkt nach dem Beginn von Putins zweiter Amtszeit als russischer Präsident im Jahr 2004 damit begonnen, Falun Gong Praktizierende zu schikanieren. Zunächst wurden Mahnwachen vor der chinesischen Botschaft durch Verhaftungen gestört und schließlich offiziell verboten. Arbeitsgenehmigungen von Falun Gong Praktizierenden wurden nicht verlängert und chinesische Staatsbürger ohne Rücksicht auf drohende Folter in die Volksrepublik abgeschoben.

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