Verurteilung aufgrund falscher Beweise

05.06.2016 Rechtsmissbrauch

Laut einem Bericht auf der Internetseite http://de.minghui.org/, die unter anderem Augenzeugenberichte über die staatliche Verfolgung von Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, in der Volksrepublik China sammelt und veröffentlicht, wurden Ende April zwei Frauen in der süd-chinesischen Hafenstadt Shantou (Provinz Guangdong) zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt, weil sie Falun Dafa praktizieren. Frau Zhang Xiaoling und Frau Li Yifeng reichten gegen die Urteile Berufung ein.

Die Anklage lautete: „Nutzung einer Sekte, um die Durchsetzung des Rechts zu behindern.“ Dieser Vorwurf wird von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) routinemäßig verwendet um, Falun Gong-Praktizierende mithilfe der Justiz zu unterdrücken.

In der Gerichtsverhandlung am 25. März 2016 argumentierten die beiden Verteidiger Zhang Zanning und Liu Zhengqing, dass die Verfolgung von Falun Dafa von Beginn an rechtswidrig war und es bis heute kein Gesetz gibt, das Falun Dafa  verbietet. Nach Aussage der Anwälte hätten beide Frauen also niemals angeklagt werden dürfen.

Tatsächlich wurde den Angeklagten auch nie ein konkreter Gesetzesverstoß vorgeworfen – weder in polizeilichen Vernehmungen noch in der gerichtlichen Verhandlung. Während des Prozesses fragte Anwalt Liu Frau Zhang: „Dir wird der Vorwurf gemacht, du hättest eine Sekte genutzt, um die Durchsetzung des Rechts zu behindern. Weißt du, welches Gesetz du verletzt hast?“ Die Angeklagte antwortete: „Ich weiß es nicht.“ Der Verteidiger fragte weiter: „Hat dir jemand während des Verhörs erklärt, welches Gesetz du gebrochen haben sollst?“ Frau Zhang erwiderte: „Nein. Mir wurde nur gesagt, ich hätte das Gesetz gebrochen. Aber ich habe keine Ahnung, welches Gesetz.“

Verteidiger Liu führte weiter aus, dass die Tatsache, anderen Personen etwas über Falun Gong zu erzählen, nicht den Tatbestand „Verwendung einer Sekte, um die Durchsetzung des Rechts zu behindern“, erfüllen kann. Überdies sei niemand in der Lage, genau zu bezeichnen, welches Gesetz verletzt worden sein soll.

Es mangelte nicht nur an einem nachvollziehbaren Tatvorwurf, die Verurteilung beruht zudem auf erfundenen Beweisen. Demnach sollen beide Frauen am 6. Dezember 2015 zu einem bestimmten Ort gegangen sein, um dort Textnachrichten zu versenden. Auf die diesbezügliche Frage des Anwaltes Liu, wo sie sich am 6. und 7. Dezember aufgehalten habe, antwortete Frau Li: „Ich war auf meiner Arbeitsstelle.“ Frau Zhang antwortete auf dieselbe Frage: „Ich war die ganze Zeit über zu Hause. Ich bin nicht nach draußen gegangen.“

Die Staatsanwaltschaft warf beiden Frauen außerdem vor, illegalerweise im Besitz von Informationsmaterialien über Falun Dafa zu sein. Verteidiger Zhang betonte, dass es kein Verbrechen sei, über solche Materialien zu verfügen. Nicht nur, dass es kein Verbrechen sei, solche Materialien über Falun Dafa zu besitzen, es gehe überdies von ihnen weder eine Gefahr aus noch könnten sie irgendjemanden schädigen. Die einzigen Personen, so der Anwalt, die etwas Rechtswidriges gemacht hätten, seien die Polizisten gewesen, die die Materialien beschlagnahmten.

Als Anwalt Liu darauf hinwies, dass unklar bleibe, welches Gesetz überhaupt verletzt worden sein soll, es aber gerade Jiang Zemin (Initiator der Verfolgung von Falun Gong) und das Büro 610 (Geheimdienst, der mit der Verfolgung betraut wurde) seien, die die Durchsetzung des Rechts behinderten, unterbrach Richter Hanling verärgert die Argumentation des Verteidigers. Er verurteilte beide Frauen mit Urteil vom 22. April 2016 schließlich zu jeweils drei Jahren Gefängnis.

 Hintergrund:

Frau Zhang Xiaoling und Frau Li Yifeng  wurden am 8. Dezember 2015 im Bezirk Chaoyang (Stadt Shantou) zur Hauptverkehrszeit auf offener Straße von sechs Männern der örtlichen Polizeibehörde von ihrem Moped heruntergerissen und anschließend getreten und geschlagen.

Neugierige Passanten, die sich um die Szene versammelt hatten, hatte man bedroht: „Warum steht Ihr so nahe bei uns? Möchtet Ihr auch verprügelt werden?"

Beide Frauen waren früher bereits verhaftet und zu Zwangsarbeit "verurteilt" worden, weil sie nicht bereit waren Falun Dafa aufzugeben.

Frau Zhang und Frau Li wurden im Untersuchungsgefängnis Chaoyang festgehalten.

 

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