Fortdauer eines Prozesses in Hongkong, der gar nicht erst hätte stattfinden dürfenEin Urteil wird entscheiden über die Frage von „Gesetz oder politische Willkür?“

Mit fadenscheinigen Anschuldigungen hatte am 17. Juni dieses Jahres in Hongkong ein Prozess gegen 16 Falun Gong-Praktizierende aus der Schweiz und aus Hongkong begonnen. Möglicherweise wird morgen das Urteil verkündet in diesem Prozess, der für 10 Prozesstage angesetzt war, sich inzwischen über 26 Prozesstage hinzieht und der vor allem gar nicht erst hätte stattfinden dürfen. Denn es geht darin nicht um die vordergründigen und in ihrer Groteske unhaltbaren Anklagepunkte (/2002/06/30/falun-gong-praktizierende-in-hongkong-vor-gericht). Es geht auf der einen Seite um 16 Menschen, die sich gesetzeskonform und in humaner Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte an Falun Gong-Praktizierenden in China eingesetzt haben und auf der anderen Seite um den mit allen Mitteln der politischen und sicher auch wirtschaftlichen Einflussnahme durchgeführten Versuch der chinesischen Führung, diese Menschen dafür verurteilt zu sehen, dass sie die Verbrechen der chinesischen Staatsgewalt öffentlich gemacht haben. Es geht in diesem Prozess um die zutiefst moralische Frage, wer wird gewinnen, das Gesetz oder die politische Willkür? Dieser Prozess wird nicht nur von den nationalen und internationalen Medien sorgsam beobachtet. Die Regierung Großbritanniens, von der die Kronkolonie Hongkong vor fünf Jahren mit dem Status „Ein Land – Zwei Systeme“ an China übergeben wurde, zeigte sich in ihrem 11. alle halbe Jahre erscheinenden Report über Hongkong besorgt über die merklich zunehmende Einschränkung garantierter Rechte (http://faluninfo.net/DisplayAnArticle.asp?ID=6020). Die Schweizer Sektion der internationalen katholischen Friedensbewegung „Pax Christi“ wandte sich mit Unterstützung der katholischen Bischofskonferenz in einem Schreiben vom 3. Juli an Tung Chee Hwa, den politischen Führer Hongkongs. Sie fordert darin die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen die 16 Falun Gong-Praktizierenden vor dem Hongkonger Gerichtshof und verurteilt das Vorgehen als Verletzung der Artikel 18, 19 und 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. (http://faluninfo.net/DisplayAnArticle.asp?ID=6022)

Am 2. August machte die NGO „Interfaith International“ in Genf in einer Rede vor der Unter-Kommission zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte der UNO auf die Gesetzesübertretung bei dem Gerichtsverfahren aufmerksam und setzte sich für das Respektieren der Gesetze und ein unabhängiges und unparteiisches Gericht ein. Sie prangerte die bei der Festnahme der friedlich Demonstrierenden angewandte Akupressurtechnik an, die zu Handlungsunfähigkeit unter intensiven Schmerzen führt und wandte sich gegen die deutliche Unausgewogenheit in der Prozessführung sowie gegen die persönlichen Beleidigungen gegenüber der Verteidigung.

Der Ausgang dieses Prozesses wird als exemplarisch zu betrachten sein für die Zukunft der Geschicke der Menschen in Hongkong, er wird Auskunft geben über die Anwendung von Gesetz und Recht oder die Herrschaft politischer Willkür, er wird maßgeblich sein für das Vertrauen, das Regierungen und Wirtschaftsunternehmen in die vertraglich abgesicherten Versprechungen der staatlichen Führungen nicht nur von Hongkong sondern besonders auch von China setzen können.

Unabhängig von dem Ausgang des Prozesses wird aber die unerschütterliche Haltung der 16 Falun Gong-Praktizierenden sichtbar bleiben, die mit ihrer menschlichen Existenz einstehen für die Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht.

Weitere umfangreiche Informationen unter: http://www.faluninfo.net/focus/hongkong.asp.
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