Infamie und Zynismus der VerfolgungFalun Gong-Praktizierende nach Folter in chinesischem Zwangsarbeitslager gelähmt am Rande des Todes entlassen
In der Zeit der Haft und durch die Folter verschlechterte sich ihr Zustand dramatisch. Trotzdem verweigerte das Arbeitslager ihre Entlassung. Ihre Familie ging viele Male in das Lager und bat, Frau Li sehen zu dürfen. Aber der Polizist Qi Xiaoxia des Zweiten Hauses des Arbeitslagers erklärte ihnen wiederholt: „Falun Gong-Praktizierende haben keine Besuchstage. Der Besuchstag gilt nicht für Falun Gong!“ Nach Zeugenberichten musste die Familie auch finanzielle Abgaben an das Arbeitslager leisten.
Am 08. April 2002 musste Frau Li wegen der lebensbedrohenden Folgen der Folterungen im Arbeitslager zur Wiederbelebung in das Volkskrankenhaus der Provinz Hebei eingewiesen werden. Sie war völlig abgemagert. Viele ihrer wichtigsten Organe hatten ihre Funktion fast gänzlich eingestellt. Der Puls war nicht mehr zu ertasten, und sie konnte nur durch künstliche Beatmung am Leben erhalten werden.
Bis zum 30. Mai 2002 blieb ihr Zustand unverändert, dann wurde sie in das Dritte Krankenhaus der Provinz Hebei verlegt. Auch dort blieb ihr Zustand weiterhin kritisch, und sie musste mehrere Male reanimiert werden.
Familienangehörige sagten, sie hätten schon mindestens drei Mal Vorbereitungen für ein Begräbnis getroffen.
Während ihres Martyriums im Krankenhaus wurde Frau Li durchgehend von Polizisten des Arbeitslagers überwacht aus Furcht, sie könnte über ihre im Arbeitslager erlittenen Folterungen sprechen. Einige Falun Gong-Praktizierende, die die Todkranke besuchten, wurden von der Polizei verhaftet. „Sie unternahmen alles, um eine Aufdeckung der Methoden ihrer Verfolgung zu verhindern“, sagt ein Zeuge aus der Provinz Hebei.
Am Morgen des 12. Dezember 2002 erschienen Li Yong, Direktor des Arbeitslagers und Leiter des Vierten Hauses, und der Polizeibeamte Zhou Yilin zusammen im Krankenhaus. Mit der Mitteilung, Frau Li habe „ihre Haftdauer im Arbeitslager erfüllt“, veranlassten sie ihre Entlassung. Dies bedeutete gleichzeitig das Ende ihrer medizinischen Behandlung. Von nun an hatte ihre Familie sowohl die Verantwortung als auch die Kosten der medizinischen Versorgung für die inzwischen gelähmte Frau Li zu tragen.
Gegenwärtig leidet Frau Li an Harnleiterinfektion, Lungenentzündung und häufigen Muskelspasmen. Sie ist auf ständige Sauerstoffzufuhr angewiesen. Sie wird zu Hause von ihrer älteren Schwester gepflegt, auf deren ständige Betreuung sie angewiesen ist.