Gerechtigkeit und Menschenwürde wiederherstellenFalun Gong-Praktizierende reichen nachträgliche Feststellungsklagen ein wegen Grundrechtsverletzungen anlässlich des Jiang Zemin Besuchs 2002 in Deutschland.
Leider kam es dabei zu zahlreichen Grundrechtsverletzungen durch deutsche Sicherheitsorgane, offensichtlich manchmal auch in Zusammenarbeit mit chinesischen Sicherheitskräften. (http://www.faluninfo.de/114.0.html).
Um die Gerechtigkeit und die Menschenwürde, die in diesen Fällen beschädigt wurden, in Deutschland wiederherzustellen, haben Vertreter von Falun Gong mehrfach versucht, durch einen Dialog mit den jeweiligen verantwortlichen deutschen Behörden eine Klärung und Distanzierung von dem Verhalten, das zu der Verletzung der Grundrechte im April 2002 führte, zu erreichen. Sie wollten außerdem eine Zusicherung erhalten, dass Wiederholungen solcher Vorkommnisse in der Zukunft ausgeschlossen werden.
Der Berliner Innensenator Dr. E. Körting war zusammen mit dem Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung zu einem Gespräch bereit. Nach einer Überprüfung heißt es in einem Schreiben der Berliner Senatsverwaltung des Inneren vom 20. Dezember 2002: „\[…] Das Ergebnis der Prüfung lässt sich dahin gehend zusammenfassen, dass die polizeilichen Maßnahmen – soweit aufklärbar – dem Grunde nach rechtmäßig waren, in Einzelfällen jedoch das Verhältnismäßigkeitsgebot durch überflüssige Platzverweise und Kleidungskontrollen verletzt worden sein dürfte. Der Polizeipräsident und mein Haus bedauern dies ausdrücklich. Zukünftig wird die Polizei in besonderem Maß darauf achten, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz insbesondere gegenüber Falun Gong-Anhängern auch bei Staatsbesuchen der Gefährdungsstufe 1 gewahrt wird.“ Das Bedauern wurde angenommen.
Das Bundesinnenministerium hat zwar in einem Schreiben vom 24. Oktober 2002 den Falun Gong-Anhängern bescheinigt: „Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass die durch Falun Gong-Anhänger angemeldeten Versammlungen und Aufzüge während des Staatsbesuches stets friedlich und störungsfrei verliefen.“ Weitere Gespräche wurden vom Bundesinnenministerium abgelehnt.
Am 13. März dieses Jahres kam es durch Vermittlung der Berliner Senatsinnenverwaltung im Bundesinnenministerium doch noch zu einem Gespräch zwischen Praktizierenden, ihrem Rechtsanwalt und dem Leiter der Polizeiabteilung mit zwei Mitarbeitern. Nach Überprüfung einzelner Fälle durch das BKA konnte bisher keine endgültige und befriedigende Bewertung der damaligen Situation abgegeben werden. Daher wird gegen das Bundesinnenministerium eine nachträgliche Feststellungsklage eingereicht.
Von den Innenministerien Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen wurde trotz mehrfacher Bitten keine Gesprächsbereitschaft gezeigt. Deshalb haben sich die Kläger für den Rechtsweg entschieden.
Sollte es auf der Gesprächsebene doch noch zu einer akzeptablen Lösung im Sinne der Kläger kommen, so sind diese bereit, ihre Klage zurückzuziehen.
Das Presseecho im April 2002 beschrieb die Situation wie folgt:
Unter dem Titel „Der perfekt undemokratische Staatsbesuch“ schrieb Martina Nix am 10.04.02 in Spiegel Online über Jiang Zemin in Berlin u.a.: „Diese kritischen Stimmen hört Chinas Staatspräsident Jiang Zemin aber nicht, obwohl er fünf Tage lang in Deutschland ist. Denn wo immer er auftritt, halten die deutschen Behörden ihm die Kritiker vom Hals.“ Viele Presseorgane äußerten sich ähnlich.
Menschenwürde und Gerechtigkeit bilden als sensible Güter die Basis jedes demokratischen Systems. Sie wurden im Dienste eines ausländischen Staatsgastes verletzt. Dies gilt es durch die Klagen klarzustellen um eine Wiederholung zu vermeiden.
Am Donnerstag, dem 3. April, vormittags, werden hierzu in Berlin und Dresden Pressekonferenzen stattfinden, im Beisein von Klägern und den vertretenden Anwälten. Eine Pressekonferenz in Hannover folgt später.
Örtliche Einladungen ergehen gesondert.
Weitere Information finden Sie in der aktuellen Pressemappe.