Die Strafanzeige wurde um 08 Uhr 30 Ortszeit von dem Anwalt der Kläger, Herrn Erkki Kannisto, im Büro des Obersten Staatsanwalts in Finnland eingereicht. Die Anzeige stützt sich auf das Anti-Völkermord Abkommen der Vereinten Nationen, das Finnland am 18. Dezember 1959 ratifiziert hat, sowie auf das Anti-Folter Abkommen der UNO, das von Finnland am 29. September 1989 ratifiziert wurde. In einem Land, das diese Abkommen ratifiziert hat, sind die Gerichte zur Anhörung über vorgebrachte Verstöße gegen deren Klauseln berechtigt.

Frau Zhang – australische Bürgerin und international anerkannte Künstlerin der traditionellen chinesischen Malerei, deren Werke bereits in 27 Ländern in vier Kontinenten (http://www.zhangcuiying.org/) ausgestellt wurden – war 2001 acht Monate lang in chinesischen Arbeitslagern schlimmster Folter ausgesetzt, weil sie Falun Gong praktiziert.

Kommentar
Weltweit haben in den letzten Monaten Falun Gong-Praktizierende, die in unterschiedlicher Form von der Verfolgung betroffen sind, Strafanzeige gegen die Hauptverantwortlichen dieser Verfolgung in China gestellt. Ihr Ziel ist: Millionen friedlicher Menschen die Möglichkeit der verfassungsgemäßen Ausübung ihres Glaubens in ihrem Heimatland zu geben. Was hier für jeden von uns eine Selbstverständlichkeit darstellt, kann für sie Gefängnis, Folter und Tod bedeuten. Wir bitten alle aufrichtigen Menschen und demokratischen Instanzen in diesem historischen Geschehen um ihre Unterstützung.