Rechtswidrigkeit diverser Polizeimaßnahmen beim Jiang Zemin Besuch 2002 festgestellt - Verwaltungsgerichtsprozesse einvernehmlich beendet

Gegen den Bund und die Länder Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen hatten der Deutsche Falun Dafa Verein e.V. und mehrere Falun Gong-Praktizierende vor einem Jahr nachträgliche Feststellungsklagen beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Im April 2002 war es beim Staatsbesuch durch Jiang Zemin, damaliger Staatspräsident Chinas, zu zahlreichen Grundrechtsverletzungen durch deutsche Sicherheitsorgane gekommen. (/2003/04/01/gerechtigkeit-und-menschenwurde-wiederherstellen) Am 26.  April endete der Verwaltungsgerichtsprozess in Berlin mit einem Vergleich, in dem der Richter das unerlaubte Betreten der Zimmer im Hotel Adlon durch Beamte des BKA, als Falun Gong-Praktizierende dort wohnten, eindeutig als rechtswidrig bezeichnete. In Potsdam wurde das Verfahren mit einer Erledigungserklärung beendet. Die Richterin erkannte ausdrücklich das Rehabilitationsinteresse der Kläger an, die in ihrer Meinungsfreiheit behindert wurden.
Der damalige chinesische Staatspräsident Jiang Zemin hatte vorauseilend durch seinen Geheimdienst erklären lassen, dass „Falun Gong den Staatsbesuch stören wollte und Gewalt nicht auszuschließen sei“. So die Aktenlage des BKA. In dem jetzt geschlossenen Vergleich bestätigt das BKA, „dass nach dem derzeitigen Erkenntnisstand Anhänger der Falun Gong-Bewegung bislang grundsätzlich keine Gewalt gegen andere Personen oder Sachen angewandt haben, um gegen die Verfolgung ihrer Bewegung  in der Volksrepublik China zu protestieren.“

Die Berliner Senatverwaltung für Inneres hatte schon ein halbes Jahr nach den Vorfällen die Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgebots durch ihre Polizeikräfte bedauert. Im Fall Niedersachsen war es durch die Bezirksregierung Braunschweig auch nachträglich zu einem Ausdruck des Bedauerns gekommen.

Da der Sinn eines Vergleichs auch darin besteht, bei künftigen Ereignissen ähnlicher Art von klaren Verhältnissen auszugehen, wurde bereits mit einer Kooperation zwischen BKA, Polizei und Falun Gong für die angemeldeten Mahnwachen beim Besuch des chinesischen Premierministers Wen Jiabao begonnen. Die Bewährungsproben beginnen am 2. Mai in München und Berlin. Es sollte dem chinesischen Geheimdienst nicht mehr gelingen mit Gerüchten über Falun Gong Verwirrung zu stiften und so deutsche Behörden heimtückisch und gegen deren Willen in die Verfolgung von Falun Gong zu verwickeln. Die Presse fragte damals: „Liegt Berlin in China?“ Zu offensichtlich war der Einfluss von Jiang Zemin bei seinem Besuchsprogramm zu erkennen.

Wir werden nicht nachlassen, öffentlich sichtbar und hörbar auf die schweren Menschenrechtsverletzungen in China hinzuweisen, um auf ein Ende der Verfolgung hinzuwirken.

Deshalb begrüßen wir Wen Jiabao, den chinesischen Premierminister, der in den nächsten Tagen Deutschland, Belgien, Italien und Großbritannien besucht. Unsere Begrüßung geht einher mit der Aufforderung, die Verfolgung von Falun Gong zu beenden und die Verantwortlichen für die Verfolgung von Falun Gong in China vor Gericht zu stellen. Zu den direkt Verantwortlichen zählt auch der in seiner Begleitung befindliche Bo Xilai, seit März dieses Jahres  chinesischer Handelsministers.

Gegen Bo Xilai liegen in Deutschland und in den USA Strafanzeigen und Zivilklagen wegen Völkermord, Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. (http://www.faluninfo.de/169.0.html)

Handelsminister Bo Xilai – ein erwünschter Staatsgast?

Der politische Werdegang des Bo Xilai fußt wesentlich auf seinen „Erfolgen“ bei der Verfolgung von Falun Gong und auch der wirtschaftlichen Ausbeutung der Praktizierenden in den Zwangsarbeitslagern. Bo Xilai zeichnete sich in dieser Hinsicht zunächst als Bürgermeister der Millionenstadt Dalian aus in der Provinz Liaoning, später wurde er Gouverneur dieser Provinz. Alle diese Posten bekam er als eifriger Gefolgsmann Jiang Zemins.

Die „Besserungsanstalt“ von Dalian (Dalian Jiaoyang Yuan) wurde zum nationalen „Vorbild“ in Bezug auf die „Arbeit der Umerziehung“ ernannt, das Polizeipräsidium dort für seine aktive Mithilfe bei der Verfolgung ausgezeichnet. In der Provinz Liaoning findet man die höchsten Todesraten bei Folteropfern, dort liegen die berüchtigten Arbeitslager Masanjia, das Gefängnis Dabei sowie die erste Gefängnisstadt Chinas.

Seit November 2003 wird von der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe die Strafanzeige gegen den Initiator der Verfolgung Jiang Zemin und andere geprüft.

Rechtsanwalt Kaleck, Vertreter der Kläger in der deutschen Strafanzeige gegen Jiang Zemin und Vertreter der Kläger gegen ehemalige argentinische Militärs:

„…Immerhin nimmt sich die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe viel Zeit um zu prüfen, ob Ermittlungen gegen den ehemaligen chinesischen Staatspräsidenten Jiang Zemin eingeleitet werden müssen. \[…]

Bei den Personen, gegen die nach den Ermittlungen dringender Tatverdacht besteht, muss ein (internationaler) Haftbefehl beantragt und erlassen werden. Dies geschah zuletzt bereits in den Verfahren gegen ehemalige argentinische Militärs bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth. Dann müssen sich die Betroffenen sehr genau überlegen, in welche Länder sie in Zukunft reisen werden.

Deutsche Ermittlungen könnten schließlich die Strafverfolgungsbehörden anderer Staaten ermutigen, eigene Nachforschungen anzustellen und die Ergebnisse zu sammeln, um möglicherweise in Zukunft in China – dem dafür sicherlich angemessensten Ort – Strafverfahren gegen die Menschenrechtsverletzer initiieren.

Aktuell beantragt die Bundesregierung die Auslieferung des ehemaligen argentinischen Militärjunta -Chefs Jorge Videla – über 25 Jahre nach seinen Menschenrechtsverbrechen. Möge die Bundesanwaltschaft 2004 das Ihre tun, damit die Opfer der Menschenrechtsverletzungen in China nicht so lange auf ihr Recht warten müssen." (Deutsche Strafanzeige PDF 424 KB)

Weitere Informationen: aktuelle Pressemappe (168KB)
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