Ende der Straflosigkeit für ehemaligen chinesischen Staatspräsidenten gefordertAnhörung vor dem Berufungsgericht in Chicago zur Klage gegen Jiang Zemin, Initiator der Verfolgung von Falun Gong

Am 18. Oktober 2002 reichte die US amerikanische Anwältin Dr. Terri Marsh im Auftrag mehrerer Opfer der Verfolgung von Falun Gong in China beim Bezirksgericht des Nördlichen Bezirks von Illinois in Chicago eine Klage gegen Jiang Zemin, damals Staatspräsident Chinas und Initiator der Verfolgung von Falun Gong, ein sowie gegen das Büro 610, das Jiang Zemin speziell für die Verfolgung errichtet hat, wegen Folter, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. (/2003/06/03/klage-in-den-usa-gegen-jiang-zemin-wegen-volkermord)

Am 12. September 2003 wies das Bezirksgericht die Klage gegen Jiang Zemin auf Grund des Schutzes der Immunität von Staatsoberhäuptern zurück. Diese Entscheidung wurde in der Öffentlichkeit stark kritisiert. Die Kläger reichten am 12. Januar 2004 Berufung beim Berufungsgericht von Illinois in Chicago ein.

Dazu Dr. Marsh im Januar 2004: „Selbst wenn man die Immunität des Staatsoberhauptes akzeptiert, schützt diese das Staatsoberhaupt nur während seiner Amtszeit; es entlastet ihn nicht. Nach dem Ausscheiden aus dem Amt genießen die Staatsoberhäupter keine Straffreiheit mehr für ihre Taten während ihrer Amtszeit.“

Am Donnerstag, dem 27. Mai erhalten die Anwälte der Kläger und die Vereinigten Staaten als „amicus“, Gelegenheit vor dem Berufungsgericht in Chicago mündlich Stellung zu beziehen. Jiang hatte die amerikanische Regierung nach Einreichung der Klage stark unter Druck gesetzt, dem Gericht zu unterbereiten, dass er unter Immunitätsschutz stehe. Die amerikanische Regierung kann den Angeklagten nicht vertreten  legte aber dem Richter als „amicus curae“ (sachverständiger Beistand des Gerichts) Dokumente zur Einsichtnahme vor.

Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck: „Grußbotschaft für den Chicago – Prozess am 27. Mai 2004“

Zu dieser Gelegenheit erklärte Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck in einer Grußbotschaft die Bedeutung der in vielen Ländern eingereichten Klagen und Strafanzeigen, insbesondere auch die Bedeutung der am 23. November 2003 in Karlsruhe eingereichten deutschen Strafanzeige, beginnend mit einem Zitat:

„Wenn es um die fundamentalen Rechte der Person geht, um Leben und Freiheit, um Schutz vor Folter, vor willkürlichem Freiheitsentzug und vor Diskriminierung, eben das, was die Voraussetzungen für den ‚aufrechten Gang’ sind, dann kann es in der Grundhaltung kein Relativieren, keine Kompromisse geben.“

Das sagte Bundespräsident Johannes Rau  in seiner Rede „Das Rechtsstaatsprinzip- Voraussetzung für eine moderne Gesellschaft“ anlässlich seiner Chinareise am 12.09.03 an der Universität Nanjing zur Menschenrechtssituation in China.

1. Am 21. November 2003 wurde in Karlsruhe/Deutschland im Namen von 40 deutschen, chinesischen, irischen, kanadischen, australischen und US-amerikanischen Staatsbürgern Strafanzeige erstattet gegen den ehemaligen chinesischen Staatspräsidenten Jiang Zemin und andere Funktionäre der Regierung der Volksrepublik China wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mord, Folter und Gefährlicher Körperverletzung u.a., begangen gegen Falun Gong-Praktizierende in der Zeit von 1999 bis 2003. Seitdem finden bei der Bundesanwaltschaft Vorüberlegungen statt, ob ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird oder nicht. Da vergleichbare Verfahren in Deutschland bei anderen Menschenrechtsverletzungen, einmal auch im Falle Chinas, kurz nach Anzeigenerstattung bereits eingestellt wurden, ist alleine die lange Bearbeitungsdauer ein hoffnungsvolles Zeichen dafür, dass das China-Verfahren von der Bundesanwaltschaft ernst genommen wird.

2. Wünschenswert wäre es natürlich, dass die juristische Aufarbeitung der Folter- und Todesfälle von Falun Gong – Praktizierenden in China selbst stattfände.

Aber die Verhältnisse in China sind nach wie vor nicht geeignet dazu: Zeugen der Verbrechen ebenso wie Familienangehörige werden bedroht und sind oft genug selbst Opfer von Verfolgung. Die gerichtliche Aufklärung der von Staatsfunktionären begangenen Verbrechen, selbst die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen, ist daher derzeit in China politisch nicht gewollt und faktisch unmöglich. Eine Zuständigkeit des neuen Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag ist ebenfalls aus verschiedenen juristischen Gründen nicht gegeben.

Deswegen haben die zahlreichen Straf- und Zivilverfahren in vielen europäischen, nordamerikanischen und asiatischen Staaten die Funktion der drohenden Straflosigkeit der schweren Menschenrechtsverletzungen in China Einhalt zu gebieten. Die Ermittler in all diesen Ländern könnten Beweise sammeln, um entweder in diesen Drittstaaten oder möglicherweise in Zukunft in China Strafverfahren gegen die Menschenrechtsverletzer durchzuführen.

Schon jetzt haben die Strafanzeigen, Klagen und Verfahren die wichtige Funktion, der Weltöffentlichkeit die Tatsachen über die Menschenrechtsverletzungen zu verdeutlichen, die Menschenrechtsverteidiger in China selbst zu bestärken und Druck auf die chinesischen Behörden auszuüben, damit die menschenrechtswidrige Repression gegen Falun Gong- Praktizierende sofort beendet wird, die Verbrechen der Vergangenheit aufzuklären und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.“

Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Berlin

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