UN - Sonderberichterstatter plant Chinareise zur Untersuchung von FoltervorwürfenEhemalige Opfer befürchten Täuschungsmanöver vor Ort

Der Special Rapporteur der UN-Menschenrechtskommission für Folter weist mit seinem für Ende Juni geplanten Besuch besonders auf die vielen Fälle von Folter an Falun Gong-Praktizierenden in China hin. Martin Lessenthien, Pressesprecher der „Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte“, stellt immer wieder fest: „China ist der Folterstaat Nr. 1“. Das bestätigt auch der aktuelle UNO-Bericht über Folter. Er umfasst 420 Seiten, in denen die Lage in 115 Ländern dargestellt wird. Der vergleichsweise größte Anteil bezieht sich auf China. Von den 130 in dem Bericht belegten Fällen von Folter und Misshandlung in China wurden ungefähr 100 an Falun Gong-Praktizierenden begangen.


Der Bericht wurde am 23. März 2004 veröffentlicht und der UN-Menschenrechtskommission vorgelegt. Er ist eine Zusammenfassung des Informationsaustauschs zwischen dem Rapporteur und den Regierungen der entsprechenden Länder. Er betrifft die in deren Machtbereich vermutlich begangenen Folterfälle im Jahr 2003 und „URGENT APPEALS“.

Aus dem Bericht geht hervor, daß der Special Rapporteur Theo van Boven sich im vergangenen Jahr mindestens sechs Mal an die chinesische Regierung gewendet hat.

Beispiel: das „Wassergefängnis“

In einem Brief vom 4. Juni 2003 schrieb van Boven zum Beispiel an die chinesische Regierung, daß Herr Xiao „laut vorliegenden Berichten dem sogenannten ‚Wassergefängnis’ ausgesetzt war.....was bedeutet, das Opfer wird nackt in einem kleinen, eisernen Käfig eingeschlossen, der innen rundherum mit Nägeln ausgestattet ist. Der Käfig wird dann in einem absolut dunklen Raum bis in Höhe von Brust oder Nacken des Opfers in Dreckwasser getaucht. Das Opfer ist unter Umständen für Tage oder sogar Wochen in diesem Käfig eingesperrt, Urin und Exkremente gehen in das gleiche Wasser.“
Der UN-Bericht ist keinesfalls umfassend, viele Fälle von Folter sind nicht darin enthalten, meldete das Büro des Rapporteurs (webseite). Der Rapporteur erstellt diesen Bericht mithilfe der Informationen, die ihm von diversen NGOs zugehen.

Tausende von Falun Gong-Fällen liegen der UNO zur Prüfung vor

Eine dieser NGOs ist die Falun Gong-Menschenrechtsarbeitsgruppe (www.flghrwg.net). Nach Angaben von Chen Shizhong, Beauftragter dieser Arbeitsgruppe, hat die NGO in den letzten Jahren Zehntausende von Berichten über Folter an Falun Gong-Praktizierenden in China erhalten und dem Berichterstatter einige Tausend davon vorgelegt.

Diese Fälle beinhalten schwere Prügel, Auspeitschen mit vergiftetem Hanf, Aufhängen an den Handgelenken, Nahrungs- und Schlafentzug, Übergießen mit heißem oder eiskaltem Wasser, Malträtieren empfindlicher Körperteile mit Starkstrom-Schlagstöcken und sexuelle Misshandlung mit Stöcken. (webseite)

China widerspricht sich in Wort und Tat

In der Antwort der chinesischen Regierung wird der plötzliche Tod einer Reihe von Personen während der Haft zwar anerkannt, aber jedes Mal heißt es, „der Vorwurf von Folter oder grober Misshandlung ist unbegründet.“ 

Die Untersuchung solcher Fälle ist der Hauptgrund für die Reise des Rapporteurs. Wenn sie zustande kommt, wird das die erste UN-Mission des Rapporteurs in China sein, nach diversen Anläufen, die abgesagt wurden, weil die chinesische Regierung jeweils im letzten Moment die Bedingungen der Reise änderte.

Beweise werden sorgsam versteckt

Es ist zu befürchten, daß die chinesische Führung den Besuch auch diesmal wieder durch Ausweichmanöver im letzten Moment zu verhindern versucht. Sollte der Besuch zustande kommen, stellt  Zhao Ming, ein Falun Gong-Praktizierender und ehemaliges Folteropfer,  die besorgte Frage, ob dem Rapporteur wirklich erlaubt sein wird, die Einrichtungen ohne Behinderungen zu inspizieren? Nach seiner Aussage hat die chinesische Regierung in der Vergangenheit Besuche auf eine Art Besichtigungstouren reduziert und dabei die misshandelten Gefangenen und die Beweise der Untaten für die Dauer dieser „Besichtigungstouren“ sorgsam versteckt gehalten. (webseite)

Die Forderungen der UNO für Inspektionsbesuche

Für die Besuche von Berichterstattern stellt die UNO Forderungen, die das besuchte Land garantieren sollte. Dazu gehört u.a. uneingeschränkte Bewegungsfreiheit im ganzen Land, einschließlich der Sperrgebiete, Zugang zu ALLEN Gefängnissen, Untersuchungsgefängnissen und Orten, an denen Verhöre stattfinden, aber auch vertraulicher und unbeobachteter Kontakt mit Zeugen und anderen Privatpersonen, auch solchen Personen, die der Freiheit beraubt sind, wenn sie für nötig erachtet werden um das Mandat/die Aufgabe des  Special Rapporteurs zu erfüllen.

Um den genannten Forderungen bei einem solchen Besuch zu entgehen, hat China in der Vergangenheit seinerseits versucht, die Bedingungen zu ändern, was die Verschiebung des Inspektions-Besuchs des Sonderberichterstatters zur Folge hatte.

Der Bericht über Folter in China umfasst auch Tibeter, HIV/AIDS Aktivisten und Personen, die wegen ihrer offen geäußerten Meinung zu unterschiedlichen Themen festgenommen wurden. 
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