Bankkonto des chinesischen Vize Generalkonsuls in Kanada eingefrorenOberster Gerichtshof ordnet Kontensperrung an nach Nichtbefolgen eines Gerichtsurteils wegen Verleumdung

29.07.2004 weltweit
Der Oberste Gerichtshof in Ontario/Kanada hat die Sperrung des Bankkontos von Pan Xinchun, Vize-Generalkonsul der VR China in Kanada, angeordnet. Pan hatte sich geweigert, nach einem im Februar 2004 gegen ihn ergangenen Gerichtsurteil wegen Verleumdung den gerichtlich angeordneten Schadensersatz zu zahlen.
Oberster Gerichtshof in Ontario/ Kanada ordnete die Kontensperrung für Chinas Vize Generalkonsul an nach Nichtbefolgen eines Gerichts-urteils wegen Verleumdungen
Am 3. Februar 2004 hatte Richter Spiegel entschieden, dass Pan sich in diesem Fall nicht auf Immunität berufen könne und stellte fest, er habe „böswillig und außerhalb seiner konsularischen Funktionen gehandelt,“ als er am 25 April 2003 im Toronto Star den ortsansässigen Geschäftsmann Joel Chipkar als Mitglied eines „bösen Kults“ bezeichnete. Für den Vize-Generalkonsul  Pan hatte das Gericht die Zahlung einer symbolischen Geldstrafe in Höhe von $ 1.000 und der Verfahrenskosten von Chipkar in Höhe von $ 10.000 angeordnet (Weiteres).

VR China ignoriert kanadische Gerichts-Entscheidung

Nun weigerte sich die Regierung der VR China diese Gerichts-Entscheidung anzuerkennen. Nach der Verurteilung wegen Verleumdung griff die chinesische Regierung zu fragwürdigen Mitteln und verlangte von der Regierung Kanadas, auf das Gericht einzuwirken: „Dies ist eine außerordentlich ernsthafte Angelegenheit mit möglicherweise grundlegenden Folgen für die staatlichen Beziehungen zwischen Kanada und China.“ Es hieß von chinesischer Seite weiter, es seien “mehrere Anfragen an das Außenministerium ergangen um in dieses Verfahren einzugreifen...“ und „weder sie selbst \[die chin. Regierung] noch Konsul Pan unterläge der Rechtsprechung kanadischer Gerichte, und die VR China werde sich in keinem Fall der Gerichtsbarkeit Kanadas beugen.“

Nachdem Pan sich geweigert hatte die angeordneten Summen zu zahlen, erteilte der Oberste Gerichtshof in Ontario am 14. Juli 2004 ein „Zahlungsverbot an Drittschuldner“ (Notice of Garnishment) gegen Pan. Am selben Tag übermittelte die Anwalts-Kanzlei Fasken Martineau, die den Kläger Joel Chipkar in dieser Sache vertritt, das Auszahlungsverbot an die Bank des Konsuls um dessen Konto einfrieren zu lassen. Pans Konto wird geführt von der Bank ist die Bank of China, deren Inhaber die chinesische Regierung ist.

Die Farce der Bank of China

David Chen, Chef Buchhalter und Richtlinienbeauftragter der Niederlassung der Bank of China in Toronto, bestätigte zunächst den Empfang der gerichtlichen Anordnung und ließ wissen, daß er dieser folgen und den aktuellen Kontostand mitteilen werde. Chan bestätigte ebenfalls die rechtliche Verpflichtung der Bank alle Aktivposten entsprechend der Gerichtsanordnung einzufrieren. Aber am 20. Juli stellte Chan in einem Schreiben an Peter Downard, den Anwalt des Klägers, fest, daß die Bank of China nicht in der Lage sei, das Zahlungsverbot umzusetzen. Dies wurde mit dem Stand von Pans Konto begründet. Auf die Frage nach dem genauen Kontostand wollte der Chef Buchhalter der Bank keine weiteren Auskünfte mehr geben.

„Hier ist nicht China“

Der Kläger Chipkar, zu dessen Gunsten das Urteil ergangen war, sagte dazu: „Dies ist eine prinzipielle Frage.  Hier in Kanada verbreiten chinesische Beamte weiterhin Hass gegen Falun Gong-Praktizierende sowohl bei der kanadischen Regierung als auch bei den Medien und in der Gesellschaft. Die VR China und ihre Beamten können nicht ungestraft gegen kanadische Gesetze verstoßen und kanadische Bürger beleidigen ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Hier ist nicht China.“

Nach sorgfältigen Beratungen mit seinem Rechtsbeistand in dieser Woche plant Chipkar die Erwirkung einer gerichtlichen Anhörung des Schuldners. Dann wird Konsul Pan unter Eid über sein Vermögen und über seine Unterlassung aussagen müssen.

Joel Chipkar ist für Anfragen zu erreichen unter: 001 - 416 - 709-8678.
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