Olympischer Geist und MenschenrechteStrafanzeige in Athen gegen Jiang Zemin und Gefolgsleute wegen Folter und Völkermord

12.08.2004 europa
ATHEN - Am 5. August 2004, eine Woche vor der Eröffnung der Olympischen Spiele, veranstalteten der europäische und der griechische Falun Dafa Verein gemeinsam mit International Advocates for Justice (IAFJ) eine Pressekonferenz um an das olympische Ideal, die Weisheit von Sokrates, Laotse und von vielen anderen zu erinnern. Wie es der griechische Dichter Pindar ausdrückte, zeigt sich der olympische Geist am besten in der Harmonie zwischen den olympischen Athleten, der Natur und den Göttern. Die olympischen Sieger waren in der Vergangenheit nicht nur gute Athleten, sondern auch spirituelle Menschen. Bei der Pressekonferenz wurde bekannt gegeben, dass die beiden renommierten griechischen Rechtsanwälte Stavros Tsakyrakis und Nikos Livos im Namen von drei Praktizierenden aus Griechenland, Australien und Irland eine Strafanzeige gegen den ehemaligen chinesischen Präsidenten Jiang Zemin, den ehemaligen Vize-Ministerpräsidenten Li Lanqing und das Mitglied des ständigen Komitees des Politbüros der chinesischen Kommunistischen Partei, Luo Gan, wegen Völkermord und Folter eingereicht haben.

Pressekonferenz Griechenland.

Nahezu 30 Pressemitglieder nahmen an der Konferenz teil.  Einer der beiden Anwälte der Kläger, der bekannte Menschenrechtsanwalt Tsakyrakis, betonte, selbst wenn Jiang Zemin nicht persönlich Praktizierende gefoltert hat, so ist er doch als Initiator für diese Verfolgung verantwortlich; Li  und Luo sind die Führer des „Büros 6-10“, einer Einrichtung, die speziell zur Ausführung von Jiangs Verfolgungspolitik geschaffen wurde.

Diese drei chinesischen Politiker sollen für die Folterungen an Zehntausenden von Praktizierenden und den Tod von mehr als 1000 Praktizierenden verantwortlich gemacht werden.

Die Strafanzeige gründet auf dem griechischen Strafrecht, und die Strafen können bis zu 20 Jahre Gefängnis betragen. Nachdem Griechenland 1974 die Diktatur abschaffte, hat es strenge Gesetze gegen Folterverbrechen eingeführt.

Der Anwalt Livos, Mitgestalter der Klage und einer der renommiertesten Strafrechtsanwälte in Griechenland, charakterisierte den Fall als einen Präzedenzfall, den ersten dieser Art, in dem griechische Bürger, die in China gefoltert wurden, ein griechisches Gericht anrufen um die Verbrecher unter griechischem Strafrecht zur Rechenschaft zu ziehen, welches Folter verbietet.

Der dritte Kläger, Zhao Ming, wohnt und studiert in Irland. Er berichtete von seinen Erfahrungen, die er im Jahr 2001 in China gemacht hat: Weil er Falun Gong praktiziert, wurde er entführt und 22 Monate lang inhaftiert. Während der Haft wurde er geschlagen, mit Hochspannungsstäben gefoltert und oft gezwungen in einer kauernden Position ohne Pause mehr als 10 Stunden lang auszuharren.

Die beiden anderen Kläger sind die griechische Staatsbürgerin Francis Bakatsias und der australische Staatsbürger Chris Cominos, ein gebürtiger Grieche. Sie appellierten im Jahr 2001 bzw. 2002 friedlich auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking für Falun Gong und wurden dort von der chinesischen Polizei gewaltsam festgenommen.

Chris praktiziert seit etwa 5 Jahren Falun Gong. Er ist sehr stolz darauf, dass Athen die Olympischen Spiele 2004 ausrichtet und sagte: "Griechenland hat wie China eine große alte Kultur und ein moralisches Erbe". Er hofft, dass China die unmenschliche Verfolgung von Falun Gong beendet, zu einem Geist des Friedens, der Gerechtigkeit und des gegenseitigen Respekts zurückkehrt und diesen Geist in die nächsten Olympischen Spiele in Peking einbringt.

Sobald das griechische Gericht den Fall formell akzeptiert hat und die Beklagten nach Athen kommen um die Olympischen Spiele zu besuchen, können sie von den griechischen Behörden vorgeladen werden.

Im November 2003 wurde in Deutschland beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe eine Strafanzeige wegen Völkermord eingereicht. (Weiteres)

Rechtsanwalt Kaleck, Vertreter der Kläger in der deutschen Strafanzeige gegen Jiang Zemin und Vertreter der Kläger gegen ehemalige argentinische Militärs sagte dazu am 2. Mai 2004:

„…Immerhin nimmt sich die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe viel Zeit um zu prüfen, ob Ermittlungen gegen den ehemaligen chinesischen Staatspräsidenten Jiang Zemin eingeleitet werden müssen. \[…]
Bei den Personen, gegen die nach den Ermittlungen dringender Tatverdacht besteht, muss ein (internationaler) Haftbefehl beantragt und erlassen werden. Dies geschah zuletzt bereits in den Verfahren gegen ehemalige argentinische Militärs bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth. Dann müssen sich die Betroffenen sehr genau überlegen, in welche Länder sie in Zukunft reisen werden.“ 
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