Falun Gong gewinnt Antrag in historischer Folterklage gegen früheren Staatschef ChinasEntscheidung ebnet Weg für 20 Millionen Dollar-Klage gegen Jiang Zemin

29.07.2006 weltweit
TORONTO (Falun Dafa Information Center) – Kanadische Falun Gong-Praktizierende haben am Montag einen wichtigen  Antrag bei Gericht für sich entschieden, der den Weg frei macht für ein Urteil in einer historischen 20 Millionen Dollar-Zivilklage gegen den ehemaligen Staatschef Chinas, Jiang Zemin, sowie vier weitere Funktionäre wegen Folter. Richter Glustein vom Obersten Gerichtshof in Ontario stimmte dem Antrag der Kläger zu,  auf die Zustellung der Klageschrift und von anderem Gerichtsmaterial an die Beklagten zu verzichten. China hat die Annahme der Dokumente verweigert.

„Die Kläger haben alles in \[ihrer] Macht stehende getan um die Zustellung der Klage zu erwirken”,  sagte Richter Glustein in der 5-seitigen Entscheidung. Darüber hinaus sei es im Sinne der Gerechtigkeit, von einer Zustellung abzusehen, damit die Rechtssache weiter verfolgt werden könne.  „Die Kläger sind nicht in der Lage auch nur eine dieser Klagen (systematische Verfolgung und Völkermordverbrechen, Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit) fortzusetzen, wenn das Gericht nicht auf die Zustellung verzichtet.”

Der Fall Ontario erklärt, dass die fünf Beklagten die systematische und brutale Verfolgung der sechs kanadischen Kläger sowie hunderttausender anderer Falun Gong-Praktizierender in China orchestriert haben. Einer der Kläger, Professor Kunlun Zhang, war kanadischer Staatsbürger als er in China inhaftiert und gefoltert wurde.

Richter Glusteins Verfügung folgt kurz auf die Veröffentlichung eines unabhängigen kanadischen Berichtes am 6.Juli, der zu dem Ergebnis kommt, dass die Chinesische Regierung und ihre ausführenden Organe seit 1999 eine große Anzahl von Falun Gong-Gewissensgefangenen hingerichtet haben. Lebensnotwendige Organe wurden ihnen praktisch gleichzeitig entnommen, um diese anschließend gewinnbringend zu verkaufen. (link zu dem Bericht)

Die Kläger streben jetzt ein rechtskräftiges Urteil an, wahrscheinlich in einem Versäumnisverfahren – was bedeutet, dass die Beklagten sich nicht gegen die Klage verteidigen werden. Dieser Fall ist einer von 54 Zivil- bzw. Strafrechtsverfahren in 33 Ländern gegen Jiang und andere Regierungsbeamte. Falun Gong-Praktizierende haben mehrere Versäumnisurteile auf der ganzen Welt gewonnen.

KONTAKT: Kate Kempton, Olthuis Kleer Townshend, Rechtsanwältin: 416-571-6775
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