Chinesischer Menschenrechtsanwalt zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er Falun Gong verteidigte36jähriger Anwalt hatte Folteropfer vertreten und die Legalität der Verfolgung von Falun Gong in offenen Briefen an die chinesische Führung in Frage gestellt

05.12.2009 Verhaftungen

New York/Berlin (FDI) - Pressemitteilung -  Ein Menschenrechtsanwalt aus Nordostchina wurde am 27. November zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er Falun Gong-Praktizierende als Klienten annahm und rechtsgültige Beweise vorbrachte, dass die Kampagne der Chinesischen Kommunistischen Partei gegen die spirituelle Praktik nach chinesischem Recht illegal ist.

Wang Yonghang, ein 36jähriger Anwalt aus Dalian in der Provinz Liaoning, hatte bisher in der Anwaltskanzlei Qianjun in Liaoning gearbeitet. Seit 2007 nahm er Fälle von Falun Gong-Praktizierenden an, die von den Behörden verhaftet wurden, weil sie ihren Glauben praktizierten. Er hat auch einige offene Briefe veröffentlicht, in denen er die Legalität der seit einem Jahrzehnt andauernden Verfolgung gegen diese Gruppe in Frage stellte.

Laut Wang erfüllt vor allem der Artikel 300 - die am häufigsten angewendete Vorschrift, um Falun Gong-Praktizierende zu inhaftieren - nicht einmal die internationalen gesetzlichen Mindeststandards an Klarheit und Genauigkeit. Außerdem ist er tatsächlich unsinnig, weil einfach nur durch das Praktizieren einer Religion oder durch die Zugehörigkeit zu einer religiösen Gruppe die Justiz nicht behindert oder „die Anwendung des Gesetzes untergraben (werden) kann", wie es in Artikel 300 heißt.

Ähnlich wie Chinas geheime Staatsgesetze ist der Artikel 300 so vage formuliert, dass er den Behörden tatsächlich Raum lässt, um willkürlich jeden Chinesen zu inhaftieren, während er eine Fassade der „Rechtsstaatlichkeit" aufrechterhält.

Ironischerweise wurde Wang nach Artikel 300 angeklagt, dessen Legalität er in seinen Schreiben in Frage gestellt hatte. Ein Brief an den KP-Chef Hu Jintao und Premierminister Wen Jiabao wurde angeblich als „Beweis" für die Klage gegen ihn vorgebracht. Wang selbst praktiziert nicht Falun Gong.

„Wir müssen uns klarmachen, was hier geschehen ist," sagt der Sprecher des Falun Dafa Informationszentrums Erping Zhang. „Ein mutiger Anwalt wurde inhaftiert, weil er nichts anderes getan hat als rechtsgültige Beweise mit rechtsgültigen Mitteln vorzubringen...aber es geht um Falun Gong. Dies ist der jüngste einer langen Reihe von beunruhigenden Vorfällen, die zeigen, dass es in China keinen Rechtsgrundsatz gibt, wenn es um Falun Gong geht."

„Es gibt über zwei Dutzend Rechtsanwälte, die zur Zeit Falun Gong-Praktizierende in China vertreten", ergänzte Zhang. „Viele dieser Rechtsanwälte wie Wang haben nicht nur vor Gericht versichert, dass ihre Klienten unschuldig sind, sondern auch die gesetzliche Grundlage der ganzen Unterdrückungskampagne in Frage gestellt und tatsächlich bewiesen, dass die Verfolgung von Falun Gong nach chinesischem Gesetz illegal ist."

„Wangs Inhaftierung wirft die Frage auf, ob seine Behandlung ein Vorläufer dessen ist, was andere Rechtsanwälte in den kommenden Monaten erwartet, insbesondere diejenigen, denen bereits die Lizenz entzogen wurde oder die inhaftiert wurden. Um dieser Anwälte und ihrer Klienten sowie der grundlegenden Rechtsprinzipien willen ist es dringend notwendig, dass die internationale Gemeinschaft Wangs Verurteilung nicht schweigend übergeht."


Zeitlicher Ablauf von Wangs Menschenrechtsarbeit und Inhaftierung

2007
Wang beginnt, rechtswidrig verhaftete Falun Gong-Praktizierende zu vertreten

Mai 2008
Wang schreibt einen offenen Brief an Hu Jintao und Wen Jiabao, in dem er die Rechtmäßigkeit der Verfolgung von Falun Gong in Frage stellt. Insbesondere kritisiert er den Artikel 300 aus Chinas Strafgesetzbuch, durch dessen  Anwendung die Partei Praktizierende für bis zu 18 Jahre ins Gefängnis bringt. Vollständiger Brief (chinesisch)

Juli 2008
Wang veröffentlicht im Internet einen Artikel, in dem er die Gesetzwidrigkeit des Artikels 300 ausführlich analysiert. Er legt diesen Artikel auch der Staatsanwaltschaft und dem Obersten Volksgerichtshof vor und bittet sie ihren Fehler so zu korrigieren: der Artikel 300 soll nicht länger angewendet werden, um unschuldige Bürger rechtswidrig zu verhaften. Wangs zweiter Brief (chinesisch)

Mitte 2008
Als Antwort entziehen ihm die Behörden seine Anwaltslizenz. Trotzdem berät Wang weiterhin Falun Gong-Praktizierende in Rechtsfragen und vertritt sie vor Gericht.

Juni 2009
Am 16. Juni vertritt er einen inhaftierten Falun Gong-Praktizierenden vor Gericht. Anschließend wird er von der Polizei verfolgt und aufgefordert, sich nicht mehr für diesen Fall einzusetzen.

Juli 2009
Am 4. Juli stürmen fast zwanzig Polizisten in Zivilkleidung Wangs Wohnung, durchsuchen diese und nehmen ihn und seine Frau mit. Seine Frau wird am nächsten Tag freigelassen. Als sie am 6. Juli zum Polizeirevier geht, zeigt man ihr einen Haftbefehl, in dem steht, dass Wang nach Artikel 300 des Strafgesetzbuches verurteilt wurde. Amnesty International startet kurz nach seiner Verhaftung eine Urgent Action. Chinese Human Rights Defenders (CHRD) lösen ebefalls Alarm aus wegen Wangs Festnahme.

Juli-August 2009
Wangs Familie beauftragt zwei Anwälte ihn zu vertreten, aber die Behörden hindern sie daran ihn zu treffen, was einen Verstoß gegen chinesisches Recht darstellt. Während seiner Isolationshaft wird Wang schwer geschlagen, er erleidet einen Bruch an seinem rechten Fußgelenk. Er wird  medizinisch nicht richtig versorgt und sein Fußgelenk wird erst einen Monat später, im August, operiert, nachdem es sich bereits entzündet  hat. Die Polizei informiert seine Familie nicht über die Operation und erfragt auch nicht deren Einwilligung.

November 2009
Augenzeugen zufolge wird Wang am Morgen des 27. November 2009 im Bezirksgericht Shahekou in Dalian vor Gericht gestellt und unverzüglich zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Fast 40 Polizisten und Sicherheitsbeamte bewachen das Gerichtsgebäude.

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