Argentinischer Richter ordnet Anklage und Verhaftung hochrangiger Beamter der Chinesischen Kommunistischen Partei wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit anHistorisches Gerichtsurteil spricht von ´Völkermord-Strategie´ gegen Falun Gong

23.12.2009 Strafanzeigen

Berlin (FDI) - Pressemitteilung - In einer historischen Entscheidung hat ein argentinischer Richter am Donnerstag die Anklage gegen zwei ehemalige hochrangige Beamte der Chinesischen Kommunistischen Partei (KPCh) angeordnet, weil sie für die derzeitige Verfolgung von Millionen Falun Gong-Praktizierender durch das kommunistische Regime verantwortlich sind und gab einen Haftbefehl an Interpol heraus.

Das Urteil folgt einer ähnlichen Entscheidung in Spanien im letzten Monat, als der Spanische Nationale Gerichtshof fünf hochrangige KP-Führer wegen ihrer Beteiligung an Völkermord und Folter an Falun Gong anklagte (Bericht: http://www.faluninfo.de/artikel/pressemitteilungen/1259226330.html ).

Die beiden Angeklagten in Argentinien sind der frühere KP-Chef Jiang Zemin, der weithin als Hauptverantwortlicher der Auslöschungskampagne gegen die spirituelle Praktik angesehen wird, und Luo Gan, früheres Politbüromitglied und Leiter des Büros 610, ein speziell für die Verfolgung von Falun Gong geschaffenes und über dem Gericht stehendes Sicherheitsorgan.

„Durch ihre Taten reihten sich Jiang und Luo schon vor langer Zeit in die Kategorie der Augusto Pinochets, Slobodan Milosevics und Charles Taylors dieser Welt ein," sagt Falun Gong-Sprecher Erping Zhang. „Internationale Justizmechanismen holen jetzt auch diese beiden ein."

„Diese Entscheidung ist historisch bedeutungsvoll, weil sie sich nicht nur dafür einsetzt Straftäter nachträglich vor Gericht zu bringen, sondern sie fällt auch zu einer Zeit, in der diese Verbrechen andauern. Die Verhaftung und Strafverfolgung dieser beiden Männer kann buchstäblich weiteres Foltern und Ermorden unschuldiger chinesischer Bürger verhindern."

Nach vierjährigen Ermittlungen gab der argentinische Richter Octavio Araoz de Lamadrid des Bundesgerichts Nr. 9 am 17. Dezember eine 146seitige Entscheidung und entsprechende Anordnungen heraus. Das Dokument enthält eine ausführliche und zu einer Verurteilung führende Einschätzung der Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden in China durch die KPCh und der Rolle, die die beiden hochrangigen Führer dabei spielten.

In Lamadrids Entscheidung heißt es: „Die Strategie des Völkermords, die angewendet wurde, umfasst eine breit gefächerte Auswahl von Handlungen, die eine totale Verachtung des Lebens und der menschlichen Würde offenbaren. Das angestrebte Ziel - die Vernichtung von Falun Gong - rechtfertige alle Mittel, die eingesetzt wurden. Darum waren bei der Verfolgung der Praktizierenden Qualen, Folter, plötzliches Verschwinden, Todesfälle, Gehirnwäsche und psychischer Terror an der Tagesordnung."

Der Richter schloss sein Urteil mit einem landesweiten und internationalen Haftbefehl für die beiden KP-Beamten an Interpol ab. Sollten die Angeklagten in andere Länder reisen, die mit Argentinien Auslieferungsverträge haben, müssen sie damit rechnen, verhaftet und in Argentinien vor Gericht gestellt zu werden.

Nach Angaben der Staatsanwälte Dr. Alejandro Cowes und Dr. Adolfo Casabal Elia basierte die Entscheidung des Richters auf Beweisen, die Zeugenaussagen von 17 direkten Opfern von Folter und anderen Formen der Verfolgung einschlossen. Der Richter berücksichtigte auch die Aussagen von zwei Medizinern, Berichte der Vereinten Nationen  sowie Untersuchungen von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch.

Zhang sagt: „Die KPCh hat bereits enormen politischen und wirtschaftlichen Druck ausgeübt, um diesen und ähnliche Prozesse zu verhindern. Umso mehr Anerkennung für seine Integrität und Unbestechlichkeit gebührt Richter Lamadrid in dem Fall. Wir bitten die argentinischen Behörden trotz des Druckes durch die KPCh mutig zu bleiben und diesen historischen Prozess weiterzuführen und die beiden Angeklagten  vor Gericht zu bringen."

Die Entscheidung wurde unter dem Prinzip der universellen Jurisdiktion getroffen, die es den Gerichtshöfen der Länder erlaubt Fälle von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuhören, unabhängig davon wo sie sich ereignen.

Der Richter sagte bei seiner Entscheidung: „Ich verstehe, dass im vorliegenden Fall angesichts der angegebenen Verbrechen die Prinzipien einer universellen Jurisdiktion zum Tragen kommen müssen. Auch wegen der Anzahl der betroffenen Opfer und der ideologischen Natur der Aktionen gegen die religiöse Gruppe Falun Gong."

Bei Interviewwünschen mit den Rechtsanwälten oder Zeugen bzw. wenn Sie eine Kopie der Originalentscheidung in Spanisch einsehen wollen, kontaktieren Sie bitte das Falun Dafa-Informationszentrum.

 

 

 

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