China: Am Eröffnungstag der Olympischen Spiele verhaftet – jetzt im Gefängnis gestorbenPRESSEMITTEILUNG 2. Februar 2010

02.02.2010 Todesfälle

Berlin/New York (FDI) - Wie das Falun Dafa-Informationszentrum erfuhr, starb ein Falun Gong-Praktizierender, der am Eröffnungstag der Olympischen Spiele in Beijing inhaftiert wurde, am 14. Januar 2010 in einem Gefangenenlager in Nordostchina. Herr Yu Zhongzhu (于忠柱) aus Heilongjiang ist bereits der zweite während Olympia inhaftierte Falun Gong-Praktizierende, über dessen Tod das Falun Dafa-Informationszentrum im Jahr 2010 berichten muss. (siehe: http://www.faluninfo.de/artikel/pressemitteilungen/1263205828.html) Vor und während der Spiele wurden über 8.000 Falun Gong-Praktizierende von den Behörden inhaftiert, von denen viele inzwischen zu Arbeits- oder Gefangenenlager ‚verurteilt' sind. Yu war 39 Jahre alt, als er starb.

Der Sprecher des Falun Dafa-Informationszentrums, Erping Zhang, sagt: „Dieser tragische Todesfall verdeutlicht einmal mehr, welchen Preis die Opfer der im Rahmen der Olympischen Spiele durchgeführten Kampagne ‚Hart zuschlagen‘ noch lange nach Ende der Abschlussfeierlichkeiten zahlen müssen. Er erinnert auch daran, wie real die Gefahr für Leib und Leben für jeden Falun Gong-Praktizierenden ist, der von der Straße weggeholt und zu Haft in einem der chinesischen Gefangenenlager ‚verurteilt‘ wird."

Am Abend des 8. August 2008 entführten mehr als ein Dutzend Agenten der örtlichen Polizei und des Büros 610 (siehe: http://www.faluninfo.de/2006/07/05/buro-610-eine-art-chinesische-gestapo) Yu, seine Frau Sun Lijuan und sechs weitere Falun Gong-Praktizierende. Im Dezember 2008 wurden die acht Personen in Scheinprozessen zu Gefängnisstrafen von drei bis sechs Jahren „verurteilt". Richter Li Hengjiang vom Gericht in Hanjiayuan bestrafte Herrn Yu mit einer 6-jährigen Haft, weil er Falun Gong-Praktizierender war.

Yus Fall war einer von über 800 Fällen, in denen Falun Gong-Praktizierende seit Anfang 2008 zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt wurden. (siehe: http://www.faluninfo.net/article/934/?cid=84 ) Nach dem Ende der Olympischen Spiele gab es von den Vereinten Nationen und ausländischen Regierungen anhaltende Kritik an den chinesischen Behörden, weil außergerichtliche Maßnahmen zur Inhaftierung von Falun Gong-Praktizierenden angewendet wurden. Seitdem hat das FDI beobachtet, dass immer mehr Richter im Auftrag von Parteibeamten Praktizierende zu Arbeitslagerhaft verurteilt haben. Statt ein bis drei Jahre Arbeitslager erwartet die Praktizierenden jetzt eine viel längere rechtswidrige Haftstrafe.

Im April 2009 wurde Yu in das Talai-Gefängnis verlegt, wo er Berichten zufolge misshandelt wurde. Am 14. Januar 2010 riefen die Gefängnisbehörden seine Familie an und baten sie, ins Gefängnis-Krankenhaus zu kommen, weil Yu in einem kritischen Zustand sei. Bei ihrer Ankunft wurden ihnen Kameras und Handys abgenommen. Sie waren anwesend, als Yu an diesem Abend um 22 Uhr starb.

Zwei Tage später verbrannten die Behörden Yus Leiche, noch bevor eine Autopsie durchgeführt werden konnte und ohne die Familie um Erlaubnis zu fragen. Obwohl mit chinesischem und internationalem Recht nicht vereinbar, sind solche Maßnahmen in China gängige Praxis, um in Fällen, bei denen Falun Gong-Praktizierende aufgrund von Foltereinwirkung sterben, die Hinweise auf Misshandlungen zu vertuschen.

Yus Frau wird weiterhin im Frauengefängnis von Harbin festgehalten, nachdem sie zu vier Jahren Haft „verurteilt" wurde. Es ist nicht bekannt, ob sie vom plötzlichen Tod ihres Mannes erfahren hat. Vor seiner Inhaftierung hatte Yu im Forstwirtschaftsbetrieb von Guyuan gearbeitet und wohnte in der Stadt Guyuan im Bezirk Songling, Region Daxinganling.

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