64-jährige Falun Gong-Praktizierende in Pekinger Arbeitslager getötetFrau zu Tode gefoltert, nachdem sie verurteilt wurde, weil sie im Bus über Falun Gong sprach

02.08.2010 Todesfälle

New York/Berlin (FDI) – Eine 64 Jahre alte Frau starb aufgrund von Verletzungen, die ihr durch Folter in einem Pekinger Arbeitslager zugefügt wurden.

Berichten aus China zufolge wurde Frau Geng Jin am 10. Juni 2010 im Frauenzwangsarbeitslager im Pekinger Stadtbezirk Daxing zu Tode gefoltert. Familienangehörige sagen aus, dass sie Geng zuletzt im April 2010 lebend sahen, als sie sie im Lager besuchten. Geng sei zu jener Zeit sehr schwach gewesen und benötigte zwei Personen, die sie beim Laufen unterstützten. Das Gesuch ihrer Angehörigen um eine Haftentlassung aufgrund medizinischer Notwendigkeit wurde sowohl vor als auch während des Aprilbesuchs abgelehnt.

Geng wurde von der Polizei am 28. November 2008, während sie sich mit anderen Fahrgästen in einem öffentlichen Bus über Falun Gong unterhielt, aufgegriffen. Die Polizei durchwühlte anschließend ihre Wohnung, fand aber Angaben zufolge kein Falun Gong-Material. Geng wurde ohne jeglichen gerichtlichen Prozess zu einer zweijährigen Haftstrafe im Arbeitslager verurteilt.

Levi Browde, der Leiter des Falun Dafa-Informationszentrums in New York sagt: „Wenn eine ältere Frau zu Tode gefoltert wird, nur weil sie im Bus mit anderen Fahrgästen über Falun Gong sprach, zeigt dies auf, wie rücksichtslos und fern jeglicher Realität die Kampagne der Kommunistischen Partei Chinas gegen Falun Gong in Wirklichkeit ist. Der Vorfall ist umso tragischer in Anbetracht der Tatsache, dass Geng ihre Landsleute über ein Thema von öffentlichem Interesse aufklärte – nämlich die fortdauernden erschreckenden Menschenrechtsverletzungen an einer Gruppe von unschuldigen chinesischen Bürgern.“

Geng wurde bereits im November 2002 schon einmal inhaftiert, nachdem sie an Personen aus ihrer Nachbarschaft Flugblätter verteilt hatte, die über die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden in China informierten. Damals wurde sie in das gleiche Arbeitslager gebracht, um eine dreijährige Haftstrafe zu verbüßen. In Gewahrsam wurde sie von den Wärtern verschiedene Male schwer geschlagen. Geng verlor fast ihre Sehkraft auf beiden Augen und magerte durch die wiederholten Folterungen ab.

Nach ihrer Freilassung im Jahr 2005 konnte sie das Praktizieren der Falun Gong-Übungen wieder aufnehmen und erholte sich laut ihren Angehörigen dadurch sehr schnell wieder.

Mehrere Versuche, einen Anwalt einzuschalten und gerichtlich gegen die Täter vorzugehen, die für Gengs Tod verantwortlich sind, waren erfolglos. Den Angehörigen zufolge verweigerte das Lager die Herausgabe jeglicher Dokumente, die im Zusammenhang mit ihrer Inhaftierung stehen und auch das Petitionsbüro wollte ihnen nicht helfen.

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