Berlin/New York (FDI) – Dem Falun Dafa-Informationszentrum wurde vor kurzem berichtet, dass zwei Frauen mittleren Alters aus den Provinzen Hunan und Henan Ende November 2010 starben, wenige Wochen, nachdem sie von den Behörden wegen des Praktizierens von Falun Gong entführt wurden.
„Der Tod dieser Frauen zeigt die Vorgehensweise der chinesischen Sicherheitskräfte, Falun Gong-Praktizierende, die als „nicht umgewandelt“ gelten, ausfindig zu machen, zu inhaftieren und jedes erdenkliche Mittel – einschließlich des Tötens – anzuwenden, um sie zu zwingen, ihren Glauben an Ehrlichkeit, Güte und Toleranz zu verraten“, erklärte der Leiter des Falun Dafa-Informationszentrums in New York, Levi Browde.
Frau Peng Donglian (彭冬莲),
eine pensionierte Buchhalterin aus Changde in der Provinz Hunan wurde von der Polizei am 9. November 2010 wegen des Praktizierens von Falun Gong entführt und ins Gefangenenlager der Stadt Li gebracht. Ihrer Familie wurde das Recht verweigert, sie zu besuchen. Neun Tage später erhielt die Familie von Frau Peng eine formelle Mitteilung mit der Bestätigung ihrer Haft. Weitere zwei Tage später, am 20. November 2010, teilte die Polizei der Familie mit, dass Frau Peng verstorben sei.
Die Angehörigen eilten sofort zum Gefangenenlager und sahen schwarzblaue Blutergüsse an den Fußsohlen der Toten; ein Augenzeuge berichtete ihnen, dass Frau Peng gefoltert wurde. Die Polizei erzählte der Familie, Frau Peng sei an einem Herzinfarkt gestorben. Allerdings hatte Frau Peng nie zuvor unter Herzproblemen gelitten und war bei bester Gesundheit, als sie entführt wurde. Es ist eine gängige Praxis der chinesischen Behörden – sowohl bei Falun Gong-Praktizierenden als auch in anderen Fällen – zu behaupten, durch Misshandlung während der Haft Getötete seien an einer natürlichen Todesursache gestorben, trotz eindeutiger gegenteiliger Beweise.
Nach internen Informationen wurden 400 Sicherheitsbeamte um die Haftanstalt und das Bestattungsinstitut postiert; es soll der Befehl erlassen worden sein, den Leichnam am 26. November 2010 einzuäschern.
Frau Zhu Ying (朱颖),
ein ehemaliges Mitglied des Nationalen Volkskongresses und Musterarbeiterin der Nation aus Xinxiang in der Provinz Henan, wurde von der Polizei am 27. September 2010 durch einen Vorwand aus ihrem Haus gelockt und entführt. Dies geschah zwei Monate, nachdem sie erst aus der Haft entlassen worden war; sie war im April 2010 wegen des Praktizierens von Falun Gong bereits entführt worden. Im Jahr 2009 war Frau Zhu inhaftiert worden, weil sie mit anderen über Menschenrechtsverletzungen an Falun Gong-Praktizierenden gesprochen hatte.
Frau Zhu hatte begonnen, Falun Gong zu praktizieren, als sie an Krebs erkrankte. Sie wurde durch Falun Gong wieder völlig gesund. Bei ihrer letzten Entführung wurde Frau Zhu von dem Beamten Wei Guanglei und weiteren Personen ins Gefangenenlager der Stadt Xinxiang gebracht. Aus China wird berichtet, dass Frau Zhu am 30. November 2010 gegen 4.00 Uhr im Gefängnis den Tod erlitt (weniger als fünf Wochen nach ihrer Entführung). Ihr Leichnam wurde am 2. Dezember 2010 im örtlichen Krematorium eingeäschert, um Beweise der Misshandlung zu beseitigen.
Falun Gong Praktizierende werden regelmäßig durch die Handlanger der KPCh (Kommunistische Partei Chinas), die über dem Gesetz steht, ohne jegliche rechtliche Grundlage illegal entführt und misshandelt.
Insgesamt sind seit 1999 über 3.400 Fälle von Falun Gong-Praktizierenden dokumentiert, die während der Verfolgung getötet wurden (Liste) – die tatsächliche Anzahl ist vermutlich um ein Vielfaches höher. Aufgrund von dokumentierten Fällen, die in den letzten drei Jahren gesammelt wurden, weiß man, dass jeden dritten Tag ein Falun Gong-Praktizierender durch Misshandlung in Polizeigewahrsam ums Leben kommt.