Berlin/New York (FDI) – Pressemitteilung 06. Februar 2011 – Ein Menschenrechtsanwalt aus Nordost-China, der im November 2009 zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt wurde, weil er Falun Gong-Praktizierende juristisch vertrat, wurde Berichten aus China an das Falun Dafa-Informationszentrum (FDI) zufolge in Einzelhaft genommen und geschlagen.
Der Anwalt Wang Yonghang (王永航) aus der Provinz Liaoning, wird seit April 2010 in der Abteilung Nr. 18 im Gefängnis Nr. 1 in Shenyang festgehalten. Quellen aus China berichten, dass am 11. und 12. Oktober 2010 mehrere Gefängniswärter inhaftierte Straftäter aufhetzten, Herrn Wang schwer zu misshandeln. Anschließend wurde er den Angaben zufolge in Einzelhaft gesperrt. Herrn Wang wurde darüber hinaus wiederholt verwehrt zu telefonieren oder sich im Gefängnisshop Artikel für den täglichen Bedarf zu kaufen. Das FDI versucht weitere Details zu diesem Fall zu ermitteln.
Wang wurde Ende 2009 inhaftiert, nachdem er Falun Gong-Praktizierende verteidigt und Briefe veröffentlicht hatte, in denen er die Rechtmäßigkeit der seit zehn Jahren andauernden Verfolgung der Gruppe infrage stellte. Insbesondere beanstandete Wang, dass Artikel 300 – die Bestimmung, mit der Falun Gong-Praktizierende am häufigsten inhaftiert werden – nicht die Mindestvoraussetzungen internationalen rechtlichen Standards in Bezug auf Klarheit und Genauigkeit erfüllt.
Ironischerweise war Wang - wie Chinas Staatsgeheimnisgesetze vage formulieren - wegen eines Verstoßes gegen genau diese Bestimmung beschuldigt worden, die den Behörden soviel Spielraum lässt, dass im Prinzip jeder chinesische Bürger willkürlich verhaftet werden kann. Wang selbst ist kein Falun Gong-Praktizierender.
Amnesty International berichtete über Wangs Inhaftierung und erklärte ihn zum Gewissensgefangenen (UA 201/2009: Menschenrechtler in Haft).
„Wang ist ein ehrenhafter und mutiger Anwalt, der nur deshalb eingesperrt wurde, weil er legale Argumente mittels legaler Kanäle äußerte“, erklärt FDI-Pressesprecher Erping Zhang. „Derzeit gibt es über zwei Dutzend Anwälte in China, die Falun Gong-Praktizierende vertreten. Für die Sicherheit von Herrn Wang und zum Schutz seiner Kollegen und Klienten sowie für die Rechtsstaatlichkeit in China ist es unerlässlich, dass die internationale Gemeinschaft Druck auf die chinesischen Behörden ausübt und seine unverzügliche und bedingungslose Freilassung fordert."
Nachdem es den Angehörigen von Herrn Wang Monate lang verweigert worden war, durften sie ihn am 19. November 2010 und am 17. Januar 2011 endlich besuchen. Die Behörden erlaubten der Schwiegermutter von Herrn Wang ihn zu sehen und ihm Früchte, Kleidung und Baumwollschuhe zu bringen. Während des Treffens berichtete ihr Herr Wang, dass sein Bein durch wiederholte Schläge verletzt worden sei und permanent Flüssigkeit absondere. Eine angemessene medizinische Versorgung würde ihm aber verweigert. Berichten zufolge sollen die Ärzte ihm gegenüber geäußert haben, dass er erst im Frühjahr behandelt werden könne. Das Gefängnispersonal verweigerte der Ehefrau von Herrn Wang die Besuchserlaubnis mit der Begründung, sie sei eine Falun Gong-Praktizierende.
Weitere Informationen:
• FDI-Pressemitteilung: Chinesischer Menschenrechtsanwalt zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er Falun Gong verteidigte (enthält einen zeitlichen Ablauf über Wangs Menschenrechtsarbeit und Inhaftierung)
• “In the Words of Chinese Human Rights Lawyers” (Englisch): Auszüge aus Kommentaren von Anwälten, die Falun Gong verteidigten, sowie ein Abschnitt aus Wangs offenen Briefen