Berlin /New York (FDI) – Entgegen den Bemühungen der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), die Verfolgung von Falun Gong über Chinas Grenzen hinaus auszuweiten, urteilte das Menschenrechtstribunal in Ontario am 27. April 2011, dass eine örtliche chinesische Vereinigung eine ältere Falun Gong-Praktizierende diskriminiert hat, als sie ihr die Mitgliedschaft entzog und erniedrigende Etikettierungen in Bezug auf ihren Glauben äußerte.
„Ich schließe daraus, dass die Beklagten gegen den \[Rechts-] Kodex verstoßen und die Klägerin aufgrund ihres Glaubens diskriminiert haben“ schrieb die stellvertretende Vorsitzende des Gerichts, Michelle Flaherty, in dem Urteil. „Das Gericht verurteilt die beklagte Vereinigung dazu, der Klägerin die Summe von 15.000 $ zu zahlen, als Ausgleich für Schäden, die ihr infolge der Verletzung ihrer Rechte entstanden sind.“
Im Jahr 2001 hatte die Ottawa Chinese Seniors Association (Vereinigung chinesischer Senioren in Ottawa) die Mitgliedschaft der kanadischen Staatsangehörigen, Frau Huang Daiming, widerrufen. Damals gaben mehrere Verbandsfunktionäre an, der Grund dafür sei, dass sie Falun Gong praktiziert. Als Frau Huang versuchte, die Verantwortlichen wegen ihres Ausschlusses zu kontaktieren, äußerten sie abfällige Begriffe, die sich auf Falun Gong bezogen, einschließlich der Etikettierung „böser Kult“, die sich zu einem typischen Propaganda-Schlagwort der Kommunistischen Partei Chinas entwickelt hatte. Das Tribunal entschied, dass eine derartige Etikettierung an sich schon eine Verletzung der Rechte darstelle.
„Ich stelle fest, dass dieser Kommentar \[„böser Kult“] eine Diskriminierung im Sinne des Kodex \[des Gesetzes] darstellt“, schrieb Flaherty in der Entscheidung. „Der Kommentar bewirkte eine Erniedrigung der Klägerin und eine Verletzung ihrer Würde aufgrund ihres Glaubens.“
Diskriminierung und das Erzeugen von Hass gegen Falun Gong-Praktizierende ist eine zentrale Strategie der KP Chinas in ihrem Bemühen die traditionelle chinesische Disziplin auszulöschen. Innerhalb Chinas ist Diskriminierung allgegenwärtig, auch in Bildung und Beschäftigungsverhältnissen. Außerhalb Chinas wird von der KPCh regelmäßig direkter oder indirekter Druck auf chinesische Unternehmen, prominente Persönlichkeiten, Vereine und Institutionen in Übersee ausgeübt, damit sie gegen Falun Gong-Praktizierende vorgehen.
Das Verfahren in Ontario brachte neben dem Entzug der Mitgliedschaft auch andere Beispiele erniedrigenden Verhaltens durch den chinesischen Verein gegenüber Falun Gong ans Licht. Insbesondere wurde bei einer Feier zum chinesischen Neujahr im Februar 2002 Anti-Falun Gong-Propaganda gezeigt. Und ein Zeuge berichtete, er habe zufällig gehört wie ein Vertreter des chinesischen Konsulats ein Vereinsmitglied aufforderte, Falun Gong-Praktizierende von den Vereinsaktivitäten auszuschließen, wobei die direkte Einflussnahme der chinesischen Regierung nicht nachgewiesen werden konnte.
„Dieses Urteil ist nicht nur ein Sieg für Frau Huang, es ist ein wichtiger Schritt, der Unterdrückung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas und ihren Hassreden aktiv entgegenzutreten, die seit über einem Jahrzehnt Gewalt und Feindseligkeit gegen Falun Gong-Praktizierende angeheizt haben,“ erklärt Levi Browde, Sprecher des Falun Dafa-Informationszentrums in New York.
„Wir hoffen, dass dieses Urteil eine Hebelwirkung entfaltet, damit Mitglieder der chinesischen Gemeinschaften in Kanada und anderswo dem Druck der KPCh widerstehen können, ihre Landsleute, die Falun Gong praktizieren, zu diskriminieren.“
Wenn die Opfer von Diskriminierung und Diffamierung außerhalb Chinas vor Gericht gegangen sind, haben die Gerichte in den letzten Jahren wiederholt entschieden, dass die angefochtene Behandlung tatsächlich die Grundrechte der Falun Gong-Praktizierenden verletzt hat. Im August 2010 hat das amerikanische Justizministerium bestätigt, dass ein chinesisches Restaurant in Flushing unangemessen gehandelt hat, als es sich weigerte, Falun Gong-Praktizierende im Jahr 2008 zu bedienen. Darüber hinaus wurde das Restaurant aufgefordert, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um diese Diskriminierung in Zukunft zu verhindern (Nachricht/engl.). Im Februar 2004 befand der Oberste Gerichtshof in Ontario den stellvertretenden chinesischen Generalkonsul in Toronto der Verleumdung schuldig, als er einen Falun Gong-Praktizierenden in einer lokalen Zeitung als Mitglied eines „bösen Kultes“ bezeichnete (Nachricht/engl.).
Seit 1999 führt die Kommunistische Partei Chinas eine groß angelegte, brutale Verfolgungskampagne durch, um Falun Gong - eine traditionelle chinesische spirituelle Qigong Praxis, die in China noch immer Dutzende Millionen Anhänger hat - auszumerzen. Hunderttausende von Chinesen, die Falun Gong praktizieren, befinden sich in Gefangenschaft und stellen damit die größte Gruppe von Gewissensgefangenen in China dar (Artikel/engl. http://www.faluninfo.net/article/1036/). Die Vereinten Nationen, Amnesty International, chinesische Menschenrechtsanwälte und westliche Medien haben Folter an und Todesfälle von Falun Gong-Praktizierenden durch die Hände chinesischer Beamter, dokumentiert (Bericht/engl.).
Die Klägerin und ihr Anwalt stehen auf Anfrage für Interviews zur Verfügung. Eine Kopie des Urteils ist ebenfalls erhältlich.