Volksrepublik China: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnt Asylantrag eines Falun Gong-Praktizierenden abIGFM: Abschiebung in die Volksrepublik China nicht zu verantworten

Frankfurt am Main (7. September 2011) – Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisiert die drohende Abschiebung von Angehörigen der buddhistischen Meditationsschule Falun Gong in die Volksrepublik China. Falun Gong sei die in China am härtesten verfolgte religiöse Minderheit. Die IGFM verwies auf einen ähnlichen Fall, bei dem ein Chinese unmittelbar nach seiner Abschiebung aus Deutschland verhaftet und zu drei Jahren Zwangsarbeitslager verurteilt wurde. Noch heute würde in der Volksrepublik systematisch Lager zur „Umerziehung durch Arbeit“ und Folter eingesetzt, um Aktivisten der Demokratiebewegung, Bürgerrechtler, Gewerkschafter und Angehörige religiöser Minderheiten zum Schweigen zu bringen.

Dem seit 1995 Falun Gong praktizierenden Luan Xiangcheng wurde am 21. Juni 2011 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Anerkennung als Asylberechtigter versagt. Das Bundesamt geht damit bewusst das Risiko ein, dass Luan im Falle einer Abschiebung in die Volksrepublik China eine mehrjährige Haftstrafe unter Anwendung der Folter erdulden muss. Die IGFM sieht in dieser Entscheidung des Bundesamtes eine grobe Fehleinschätzung der Gefährdungssituation für Luan. Nun muss das Verwaltungsgericht Karlsruhe über sein weiteres Schicksal entscheiden.

Luan Xiangcheng, 1962 im chinesischen Muling in der Provinz Heilongjiang geboren, reiste am 15. Mai 2010 legal nach Deutschland ein und beantragte am 14. Juni 2010 die Anerkennung als Asylberechtigter. Das Bundesamt lehnte am 21. Juni 2011 seinen Antrag unter anderem mit der Begründung ab, dass es höchst zweifelhaft sei, dass Luan wegen seines Praktizierens von Falun Gong den chinesischen Behörden gegenüber auffällig geworden wäre. Offenbar geht das Bundesamt noch immer davon aus, dass nur exponierte Falun Gong-Praktizierende in China verfolgt werden. Die IGFM weist darauf hin, dass eine sehr große Zahl von Folter- und Todesfällen von Falun Gong Praktizierenden in chinesischer Haft bekannt ist.

Leben auf der Flucht
Luan war seit Beginn der Verfolgung von Falun Gong im Jahre 1999 unentwegt auf der Flucht. Er verlor auf Grund des Praktizierens von Falun Gong mehrmals seinen Arbeitsplatz. Seine Wohnung wurde von der Polizei durchsucht, das Nachbarschaftskomitee bespitzelte ihn und er musste immer wieder seinen Wohnort ändern, lebte teilweise auf der Straße oder fand bei Bekannten und Freunden für einige Tage Unterschlupf.

In dem der IGFM vorliegenden Asylantrag beschreibt Luan Xiangcheng seine mehrjährige Odyssee, begleitet von der ständigen Angst jederzeit verhaftet werden zu können. Zahlreiche seiner Falun Gong-Freunde wurden verhaftet, Gu Qun, 50 Jahre alt und Mitglied seiner Falun-Gong-Gruppe, kam im Polizeigewahrsam gewaltsam zu Tode. Luan konnte den psychischen Druck nicht mehr länger aushalten und sah das Verlassen des Landes als einzigen Ausweg, um Zuflucht bei seiner in Deutschland lebenden Tochter zu suchen.

Nach Einschätzung der IGFM wurde Luan in seinem Heimatland China wegen des Übens von Falun Gong politisch verfolgt. Ähnliche der IGFM vorliegende Berichte von verfolgten Falun-Gong-Praktizierenden unterstützen die Aussagen Luans. In Deutschland hat Luan seine Falun-Gong-Praxis fortgesetzt, was dem chinesischen Geheimdienst mit Sicherheit nicht verborgen blieb.

Arbeitslager nach Abschiebung
Die IGFM sieht in Luans Ablehnungsbescheid Parallelen zu der folgenschweren Entscheidung des Bundesamtes aus dem Jahre 2005, als die vierköpfige Familie Jiang Renzheng in die VR China abgeschoben wurde. Auch dort sah das BAMF sowie das Verwaltungsgericht Würzburg keine Gefährdung dieser Falun Gong praktizierenden Familie bei einer Einreise in die VR China. Zwei Wochen nach vollzogener Abschiebung in die VR China wurde Jiang wegen angeblicher „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ verhaftet und zu drei Jahren Zwangsarbeitslager verurteilt. Die Ehefrau war derweil mit einem der Kinder „abgetaucht“.

Nachdem Jiang verhaftet und zu drei Jahren Zwangsarbeitslager verurteilt worden war, revidierte das Verwaltungsgericht Würzburg seine Erstentscheidung und entsprach in Abwesenheit der Familie Jiang dem Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter. Das Auswärtige Amt versuchte daraufhin die Freilassung von Jiang zu erwirken. Die chinesischen Behörden stellten seine Ausreise nach Deutschland erst nach Ablauf seiner dreijährigen Haft in Aussicht.


Weitere Informationen zur Menschenrechtslage in der Volksrepublik China unter:

http://www.igfm.de/Menschenrechte-in-der-VR-China.485.0.html

Resolution der IGFM wegen Menschenrechtsverletzungen an Falun Gong-Praktizierenden in der VR China:

http://www.igfm.de/IGFM-Resolution-wegen-der-fortwaehrenden-Menschenrechtsverletzu.1531.0.html


Medieninformation
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