Falun Gong-Praktizierender droht Abschiebung nach ChinaPressemitteilung 26.09.2011

Passau (FDI) – Die 26-jährige Falun Gong-Praktizierende Yun Zou, die zurzeit im Asylbewerberheim Passau-Schlading untergebracht ist, floh im April 2009 vor der Verfolgung von Falun Gong aus der Volksrepublik China nach Deutschland und stellte hier Antrag auf Asyl. Ihr Antrag wurde am 03.09.2010 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt.

Der Falun Gong-Praktizierenden Yun Zou droht Folter

Am 15. September 2011 erhielt Yun Zou vom Ausländeramt Passau ein Schreiben, dass sie bis zum 14. Oktober 2011 die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen habe und in die VR-China zurückkehren solle. Nun droht ihr bei Nichteinhaltung der Frist Abschiebehaft und die Auslieferung an die VR-China. Dort steht ihr Verhaftung und Folter bevor.

Falun Gong ist eine international beliebte Meditationsschule. Die Falun Gong-Übenden richten sich nach den Werten Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht.

Amnesty International stellt im Jahresbericht 2011 fest, dass Falun Gong-Übende in China, die ihren Glauben nicht aufgeben wollen „in der Regel so lange gefoltert werden, bis sie kooperieren; viele sterben in der Haft oder kurz nach der Entlassung". Das Falun Dafa-Informationszentrum hat über 3400 Todesfälle durch Folter dokumentiert. (Darüber hinaus gibt es stichhaltige Beweise zu Organraub an Falun Gong-Praktizierenden in Haft: http://organharvestinvestigation.net/)

Wir bitten Sie, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass YUN ZOU und allen anderen Falun Gong-Übenden Asyl gewährt wird und sie nicht an die Volksrepublik China ausgeliefert werden.



Online-Petition:
http://www.openpetition.de/petition/online/drohende-abschiebung-von-yun-zou-in-die-vr-china-verhindern


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