Frankfurt am Main (29. September 2011) – Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisiert die drohende Abschiebung von Angehörigen der buddhistischen Meditationsschule Falun Gong in die Volksrepublik China. Falun Gong sei die in China am härtesten verfolgte religiöse Minderheit. Selbst kleine Polizeidienststellen könnten Anhänger der Meditationsschule für drei Jahre ohne ordentliches Gerichtsverfahren zur „Umerziehung durch Arbeit“ in Lager schicken, wo Folter und Erniedrigungen an der Tagesordnung seien. Hunderttausende seien bereits durch die Lager gegangen, über 3000 hätten die Torturen nicht überlebt. Die chinesische Botschaft selbst habe bestätigt, Umerziehung durch Arbeit sei „ein legitimes Mittel, um die innere Sicherheit zu gewährleisten.“
Aktuell droht der 26-jährigen Falun Gong-Praktizierenden Yun Zou, die zurzeit im Asylbewerberheim Passau-Schlading untergebracht ist, die Abschiebung in die Volksrepublik China. Ihr Antrag auf Asyl wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt. Bis zum 14. Oktober muss sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen und in die Volksrepublik zurückkehren. Hält sie die Frist nicht ein, droht ihr die Abschiebung – und nach Einschätzung der IGFM Umerziehungslager und Folter. Die IGFM appellierte an den Petitionsausschuss des bayrischen Landtages und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Frau Yun Zou Asyl zu gewähren. Die Abschiebung von Falun Gong-Praktizierenden nach China sei derzeit „unverantwortlich“.
Weltgrößtes Lagersystem
Nach wie vor können Polizeidienststellen ohne Richter und Anwälte Bürger der Volksrepublik China „administrativ“ für bis zu vier Jahre in Zwangsarbeitslager einweisen. Das System der Zwangsarbeitslager, der „Laogai“ Komplex, zu dem heute weit mehr als tausend Haftanstalten gehören, ist spätestens seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion das größte Zwangsarbeitslagersystem der Welt. Schätzungsweise vier Millionen Menschen werden gegenwärtig darin zur Zwangsarbeit gezwungen, sieben Tage die Woche, bis zu 16 Stunden am Tag. Die Häftlinge befinden sich vielfach ohne Anklage, ohne Gerichtsverfahren, ohne eine Möglichkeit zur Verteidigung oder Berufung in Lagern zur „Umerziehung“. Obwohl diese Praxis völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge verletzt, ist die Regierung der Volksrepublik nicht gewillt, ihr Lagersystem aufzulösen.
Systematische Verfolgung der Meditationsschule
Die ursprünglich staatlich geförderte Meditationsschule Falun Gong fand in China in den 90er Jahren zahlreiche Anhänger – nach Schätzungen mehr als die allein regierende kommunistische Partei Mitglieder hatte. Unmittelbar nach dem offiziellen Verbot am 10. Juli 1999 initiierte das kommunistische Regime eine seit Maos Tod beispiellose Kampagne, so die IGFM. Dafür wurden große Teile des Staatsapparates mobilisiert und ein Sonderbüro beim Zentralkomitee der Kommunistischen Partei geschaffen. Dieses „Büro 610“ organisiert in ganz China die Verfolgung von Falun Gong. „Über die staatlich kontrollierten Medien und Bildungseinrichtungen wurde Falun Gong in ganz China als ‚böser Kult’ und verbrecherische Vereinigung sowie als Staatsfeind gebrandmarkt“, so die IGFM. Hunderttausend Mitglieder wurden in Arbeitslagern unter zutiefst menschenunwürdigen Bedingungen interniert. Zudem liegen Berichte vor, wonach seit 1999 über 3.000 Falun Gong Praktizierende die Folter nicht überlebten oder gezielt hingerichtet wurden.“
Weitere Informationen zur Menschenrechtslage in der Volksrepublik China unter:
http://www.igfm.de/Menschenrechte-in-der-VR-China.485.0.html
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