Passau (FDI)
– Nachdem Zou Mitte September 2011 den Bescheid über ihre Abschiebung in die VR China erhalten hatte, begann eine zermürbende Zeit für die 26-jährige Falun Gong-Praktizierende. Sie sah sich einem lebensbedrohlichen Schicksal in China ausgeliefert.
Deutschlandweit haben sich viele Menschen energisch mit Unterschriftensammlungen und bei öffentlichen Veranstaltungen für ihr Verbleiben eingesetzt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat mit Bescheid vom 13.10.2011 ein Abschiebungsverbot für Zou festgestellt.
Zou möchte sich bei den vielen Menschen, die ihr angesichts der Abschiebung nach China, in den für sie dramatischen Wochen beigestanden und sich für ihr Verbleiben eingesetzt haben, sehr herzlich bedanken.
Hintergrund:
Yun Zou floh im April 2009 vor der Verfolgung von Falun Gong aus der Volksrepublik China nach Deutschland und stellte hier Antrag auf Asyl. Ihr Antrag wurde am 3.9.2010 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Am 15. September 2011 erhielt Yun Zou ein Schreiben, demzufolge sie bis zum 14.10.2011 die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen habe und in die VR China zurückkehren solle.
Eine Rückkehr nach China hätte Yun Zou in Lebensgefahr gebracht. Amnesty International dokumentierte in ihrem Bericht von 2010, dass die chinesischen Behörden ihre Kampagne gegen Falun Gong „intensiviert“ hätten und dass in den letzten Monaten sich Fälle bestätigt hätten, wonach Falun Gong-Praktizierende getötet wurden, nur wenige Tage nach der Inhaftierung durch die Polizei. Im AI Jahresbericht 2011 heißt es ferner, dass Falun Gong-Übende in China, die ihren Glauben nicht aufgeben wollen „in der Regel so lange gefoltert werden, bis sie kooperieren; viele sterben in der Haft oder kurz nach der Entlassung". Nach Aussage von UN Sonderberichterstatter Manfred Nowak soll der Anteil der Folterfälle betreffend Falun Gong, gemessen an der Gesamtzahl von Folterungen in ganz China, bei 66% liegen. Das Falun Dafa- Informationszentrum hat 3450 Todesfälle durch Folter dokumentiert.