Sozialistische Republik Vietnam: Falun-Gong-Anhänger zu Haftstrafen verurteiltIGFM: Verurteilung unter chinesischem Druck

Frankfurt am Main / Hanoi (11. November 2011) - Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat das Volksgericht von Hanoi am 10. November 2011 die Falun Gong-Anhänger Vu Duc Trung und Le Van Thanh zu drei bzw. zwei Jahren Haft verurteilt. Offiziell befand das Gericht sie der „illegalen Verbreitung von Informationen im Telekommunikationsnetz“ für schuldig, tatsächlich aber ist das Urteil als Gefälligkeit gegenüber China zu sehen, kritisiert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Deswegen demonstrieren seit Wochen vietnamesische Anhänger der Falun Gong-Meditationsschule vor den chinesischen Auslandsvertretungen in Vietnam. Die Menschenrechtsorganisation fordert Vietnam auf, das Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit zu respektieren und Vu Duc Trung und Le Van Thanh bedingungslos freizulassen.

Beide Angeklagten befanden sich 16 Monate lang in Untersuchungshaft. Der Prozess wurde zweimal vertagt, die Anklageschrift zweimal geändert. Bereits Wochen vor dem Prozessbeginn versammelten sich Dutzende von Falun Gong-Anhängern immer wieder vor chinesischen Außenvertretungen in der Hauptstadt Hanoi und der Südmetropole Ho Chi Minh Stadt (ehemals Saigon), um für ihre inhaftierten Glaubensbrüder zu beten.

Der 30jährige Ingenieur Vu Duc Trung, Geschäftsführer einer Telekommunikationsfirma in Hanoi, wurde am 10. Juni 2010 in Ho Chi Minh Stadt festgenommen, kurz darauf sein Schwager Le Van Thanh (35 Jahre) in Hanoi. Laut Staatspresse hätten sie drei Radiosender eingerichtet und von April 2009 bis Juni 2010 in ein „ausländisches Land“ Sendungen ausgestrahlt, in dem ihre Religion verboten sei. Lediglich Vietnams Polizeiorgan gab offen zu, dass es sich bei den Inhaftierten um Falun Gong-Anhänger handelt, die mit ihren Sendern „illegale Missionierung“ in China betrieben hätten. In seiner Ausgabe vom 9. November 2011 machte das Presseorgan der Polizei auch keinen Hehl daraus, dass die Verhaftung der beiden Falun Gong-Anhänger erst auf ein Gesuch der chinesischen Botschaft vom 30.5.2010 erfolgt sei.

Die religiöse Meditations-Gemeinschaft Falun Gong ist in China verboten, nicht aber in Vietnam. Daher haben die von den Angeklagten nach China ausgestrahlten Sendungen keineswegs die öffentliche Ordnung Vietnams beeinträchtigt oder das vietnamesische Strafrecht verletzt, so Dr. Tran Dinh Trien, Menschenrechtsverteidiger und Rechtsanwalt der beiden Falun Gong-Praktizierenden.

Nach eigenen Angaben soll es in Vietnam rund 500 Falun Gong-Praktizierende geben. In den letzten Wochen nahm die Gewalt gegen die Religionsgemeinschaft zu. Falun Gong-Versammlungen wurden auf polizeiliche Anweisung von Ordnungshütern und organisierten Schlägergruppen gestört, Teilnehmer in aller Öffentlichkeit misshandelt. In einem Fall wurden drei festgenommene Falun Gong-Anhänger Ende August 2011 auf dem Polizeirevier mit glühenden Zigaretten an Armen und Gesicht gefoltert.


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