Das Gesetz, das am 23. November 2016 von der italienischen Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde, unterbindet u.a. den Organhandel mit China.
Folgende (sinngemäße) Formulierung wird in das italienische Strafgesetzbuch, Artikel 601 eingefügt werden:
Handel mit Organen lebender Personen
Jeder, der in irgendeiner Weise illegal mit Organen oder Teilen von Organen einer lebenden Person handelt, diese verkauft bzw. kauft, wird mit einer Freiheitsstrafe von drei bis zu zwölf Jahren und einer Geldstrafe von 50.000 bis zu 300.000 Euro bestraft. Wenn die Straftat von einer Person, die einen Gesundheitsberuf ausübt, begangen worden ist, wird die schuldige Person dauerhaft von der Ausübung dieses Berufs ausgeschlossen.
Sofern es sich nicht um eine schwerwiegende Straftat handelt, hat jede Person, die Reisen zum Zweck der Organtransplantation unternimmt oder die Veröffentlichung bzw. die Verbreitung, auch über Computer oder Telematik, Werbung für den Absatz von Organen oder Teile von Organen, die sich auf Paragraph 1 beziehen, durchführt, mit einer Freiheitsstrafe von drei bis zu sieben Jahren und mit einer Geldstrafe von 50.000 bis zu 300.000 Euro zu rechnen.
Der Gesetzesentwurf wurde dem italienischen Senat zum ersten Mal im Jahr 2013 wegen des Handels mit Organen von Falun Gong-Praktizierenden in China vorgestellt und vom Senat am 4. März 2015 angenommen. Gemäß italienischem Rechtsverfahren wurde er anschließend der italienischen Abgeordnetenkammer übergeben.
Am 23. November 2016 verabschiedete die Abgeordnetenkammer in Rom das Gesetz einstimmig. In etwa 14 Tagen, nach Unterzeichnung durch den italienischen Präsidenten, wird das neue Gesetz in Kraft treten.