Anfang Februar 2017 starb Frau Chen Ruiqing im Alter von 44 Jahren. Man hatte Frau Chen am 16. Mai 2014 verhaftet und im Jahre 2015 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Danach brachte man Frau Chen ins Frauengefängnis Tianjin, wo sie misshandelt wurde. Durch die Folter verschlechterte sich ihre Gesundheit dramatisch – bis sie schießlich verstarb.
Als Frau Chens Familie über ihren Tod informiert wurde, durften sie ihren Leichnam nicht sehen und auch keine unabhängige Autopsie durchführen lassen. Vier Tage lang standen sie in Protest vor dem Gefängnis. Schließlich erlagen sie jedoch dem Druck, stimmten der Einäscherung von Chen Ruiqings Leichnam zu und verzichteten dem Gefängnis gegenüber auf gesetzliche Ansprüche.
Endlose Misshandlungen um die Standhaftigkeit zu schwächen
Insidern zufolge setzten Gefängniswärter folgende Methoden ein, um Frau Chen zu misshandeln:
Sie ließen sie lange Zeit stehen, ohne, dass sie sich bewegen durfte.
Sie erlaubten ihr nicht, die Toilette zu benutzen und auch nicht sich zu waschen, wenn sie sich eingenässt hatte.
Sie kniffen sie in die Brustwarzen und griffen an ihre Genitalien.
Sie traten ihr auf die Zehen, weshalb diese heftig bluteten.
Sie schlugen sie, bis sie am ganzen Körper Blutergüsse hatte.
Sie schütteten ihr heißes Wasser ins Gesicht.
Sie zwangen sie, Urin zu trinken und Fäkalien zu essen.
Die Mitinsassen beschwerten sich über den Gestank, doch die Wärter ließen Chen dennoch nicht zur Toilette gehen oder sich waschen. Deshalb ließen die Gefangenen das Fenster auch im Winter offen. Nach einiger Zeit erlaubten ihr die Wärter schließlich, sich gelegentlich mit kalten Wasser zu waschen.
Um Chens Willen zu schwächen, wurde sie auch psychologisch manipuliert. Wärter brachten ihre Angehörigen dazu, zu glauben, dass Frau Chen nur am Praktizieren von Falun Gong interessiert sei, aber nicht am Wohlergehen ihrer Familie. Daraufhin warfen die Angehörigen Frau Chen vor, sie in all den Jahren in Angst leben gelassen zu haben und forderten sie auf, dass sie ihren Glauben an Falun Gong aufgab.