Statistik zu Verhaftungen, Verurteilungen und Geldstrafen von Falun-Gong-Praktizierenden in China im Jahr 2017 (Teil 2)

05.02.2018 Verhaftungen

Der am 21. Januar 2018 auf de.minghui.org erschienene Artikel über die Anzahl der Verurteilungen von Falun-Gong-Praktizierenden in China stellt die Zahlen sowohl zu den Verurteilungen insgesamt als auch zu denjenigen im Dezember 2017 dar. Berücksichtigt werden dabei die Verurteilungen bezogen auf die Provinzen, die Anzahl der Verurteilungen in den einzelnen Monaten, die Höhe der Gefängnisstrafen und die Höhe der Geldstrafen.

Insgesamt wurden im Jahr 2017 im Zeitraum von Januar bis Dezember 974 Falun-Gong-Praktizierende verurteilt, davon allein im Dezember 100 Praktizierende.

Die höchste Anzahl der Verurteilungen wurde in der Provinz Liaoning verzeichnet (179 Verurteilungen), gefolgt von der Provinz Shandong (108 Verurteilungen). Beide Provinzen liegen im Nord-Osten bzw. Osten von China, einem Gebiet, in welchem die Verfolgung von Falun Gong schon in den früheren Jahren mit am stärksten war.

Die häufigsten Verurteilungen im Jahr 2017 wurden im Januar (105 Verurteilungen) und im Dezember (100 Verurteilungen) ausgesprochen. Zusätzlich zu den Haftstrafen wurden Geldstrafen verhängt.

Darüber hinaus berichtet de.minghui.org Details zu einzelnen Verhaftungen, sowohl über die Dauer der Haftstrafen als auch zu den Lebensumständen einzelner verhafteter Praktizierender. Am Ende des Berichtes gibt es eine Liste mit früheren Berichten zu Verhaftungen und Verurteilungen von Falun-Gong-Praktizierenden in den einzelnen Monaten des Jahres 2017.

De.minghui.org bemerkt dazu: „Nach Jahrzehnten kommunistischer Herrschaft sind chinesische Richter zu Erfüllungsgehilfen des Regimes geworden, um im Rahmen von Schauprozessen vorab festgelegte, unrechtmäßige Strafen gegen Dissidenten und andere Zielgruppen zu verhängen. Bei der Verfolgung von Falun Gong ist die rechtswidrige Verurteilung eine der gängigsten Methoden des Regimes.“

 

Lesen Sie den vollständigen Artikel unter: http://de.minghui.org/html/articles/2018/1/21/130778.html

 

Quelle: http://de.minghui.org/html/articles/2018/1/21/130778.html

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