Ein Beamter des Außenministeriums der Vereinigten Staaten teilte kürzlich verschiedenen religiösen Gruppen mit, dass die Visabestimmungen verschärft werden und Visaanträge von Menschenrechtsverletzern und denjenigen, die religiöse Überzeugungen verfolgen, abgelehnt werden können. Dies gelte sowohl für Zuwanderungsvisa als auch für allgemeine Visa wie Touristen- und Geschäftsvisa. Personen, denen bereits Visa erteilt wurden (einschließlich der „Green Card“ zum Daueraufenthalt), könne die Einreise verweigert werden.
Dieser Beamte teilte den Falun-Dafa-Praktizierenden außerdem mit, dass sie eine Liste der Täter vorlegen können, die an der Verfolgung von Falun Dafa beteiligt sind oder waren.
Basierend auf den von Präsident Obama am 4. August 2011 unterzeichneten US-Gesetzen über Einreise und Einwanderung und der Präsidentenproklamation 8697 (siehe unten) werden amerikanische Falun-Dafa-Praktizierende eine Liste von Personen erstellen und dem Außenministerium vorlegen. Diesen Personen, die Falun-Dafa-Praktizierende verfolgen oder verfolgt haben, kann dann ein Visum oder die Einreise verweigert werden. In dieser Liste werden nicht nur diejenigen erfasst, die Praktizierende direkt verfolgt haben, sondern auch diejenigen, die die Verfolgungspolitik eingeleitet und umgesetzt oder bei der Verfolgung mitgewirkt haben.
Die USA gehören zu den wichtigsten Zielländern, da viele Beamte auf verschiedenen Ebenen der Kommunistischen Partei Chinas planen, mit ihren Familienangehörigen ins Ausland auszuwandern. Die seit 20 Jahren andauernde Verfolgung von Falun Gong durch die KP wurde von der internationalen Gemeinschaft auf das Schärfste verurteilt. Mit der Weigerung der US-Regierung, den Tätern der Verfolgung von Falun Dafa Visa oder die Einreise zu gestatten, können diese davon abgehalten werden, weiterhin leichtfertig Menschenrechtsverletzungen zu begehen.
Gründe für die Ablehnung eines Visum
Basierend auf den US-Gesetzen und der nachstehend aufgeführten Proklamation des früheren Präsidenten können Visaanträge aus einem der folgenden Gründe abgelehnt werden:
• Vorsätzliche Tötung ohne Gerichtsurteil• Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung;• Längere Haft ohne Anklage;• Veranlassung, Personen durch Verschleppung oder geheime Inhaftierung dieser Personen verschwinden zu lassen;• Andere offenkundige Aberkennung des Rechts auf Leben, Freiheit oder Sicherheit von Personen.
Anlage 1:
(a) Kategorien von Ausländern, die kein Visum und keine Einreisegenehmigung erhaltenSofern es in diesem Abschnitt nicht anders bestimmt ist, sind nicht zugelassene Ausländer solche, die nach den folgenden Paragraphen weder für ein Visum noch für die Einreise in die Vereinigten Staaten zugelassen sind:...(2) aufgrund von Straftatbeständen und ähnlichen Gründen...(G) Ausländische Regierungsbeamte, die besonders schwere Verstöße gegen die Religionsfreiheit begangen haben„Jeder Ausländer, der als ausländischer Regierungsbeamter für besonders schwere Verstöße gegen die Religionsfreiheit im Sinne von Artikel 6402 des Titels 22 zu irgendeinem Zeitpunkt verantwortlich war/ist oder sie direkt begangen hat, wird nicht zugelassen.“
Nach 22 U.S. Code 6402:„(13) Besonders schwere Verstöße gegen die ReligionsfreiheitDer Begriff „besonders schwere Verstöße gegen die Religionsfreiheit“ bezeichnet systematische, andauernde, schwerwiegende Verstöße gegen die Religionsfreiheit, einschließlich Verstöße wie:(A) Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe;(B) Längere Haft ohne Anklage;(C) Veranlassung, Personen durch Verschleppung oder geheime Inhaftierung verschwinden zu lassen;oder (D) andere eklatante Aberkennung des Rechts auf Leben, Freiheit oder Sicherheit von Personen.“...(3) Sicherheit und damit zusammenhängende Gründe...(E) Beteiligte an der Verfolgung des Nationalsozialismus, einem Völkermord, Folterungen oder außergerichtlichen Tötungen...(ii) Beteiligung an einem Völkermord
Jeder Ausländer, der einen Völkermord im Sinne von Artikel 1091 (a) des Titels 18 angeordnet, angestiftet, unterstützt oder sich anderweitig daran beteiligt hat, ist nicht zulässig.
(iii) Im Dienst von Folterungen oder außergerichtlichen TötungenJeder Ausländer, der außerhalb der Vereinigten Staaten einen Folterakt im Sinne von Artikel 2340 des Titels 18 begangen, angeordnet, angeregt, unterstützt oder anderweitig mitgewirkt hat, in Ausübung(I) jeglicher Folter im Sinne von Abschnitt 2340 des Titels 18;oder (II) jeglicher außergerichtlichen Tötung im Sinne von Abschnitt 3 (a) des Folteropfer-Schutzgesetzes von 1991 (28 U.S.C. 1350 Note) unter dem bloßen Schein des Rechts eines ausländischen Staates, ist unzulässig.
„Abschnitt 2340A des Titels 18, United States Code, verbietet Folterungen, die von Beamten unter dem bloßen Schein des Rechts an Personen begangen werden, die sich in der Obhut oder Kontrolle des Beamten befinden. Folter ist definiert als Handlungen, die speziell dazu bestimmt sind, schwere körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zu verursachen.“
Außergerichtliche Tötung ist in 28 U.S. Code 1350 Alien's action for tort. wie folgt definiert:„Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Begriff ‚außergerichtliche Tötung‘ eine vorsätzliche Tötung, die nicht durch ein früheres Urteil genehmigt wurde, das von einem ordentlichen Gericht erlassen wurde, das alle gerichtlichen Garantien bietet, die von zivilisierten Menschen als unverzichtbar anerkannt sind.“
Anlage 2:
H.R.648 - Consolidated Appropriations Act, 2019
(c) Anti-Kleptokratie [1] und Menschenrechte
(1) UNTAUGLICHKEIT
(A) Beamte ausländischer Regierungen und ihre unmittelbaren Familienangehörigen, über die der Außenminister glaubwürdige Informationen hat, dass sie an erheblicher Korruption beteiligt waren, einschließlich Korruption im Zusammenhang mit der Gewinnung von Bodenschätzen oder einer schweren Verletzung der Menschenrechte, sind für die Einreise in die Vereinigten Staaten nicht zugelassen.
(B) Der Minister wird auch Beamte ausländischer Regierungen und ihre unmittelbaren Familienangehörigen, über die er solche glaubwürdigen Informationen hat, öffentlich oder privat benennen oder identifizieren, ohne Rücksicht darauf, ob die Person ein Visum beantragt hat.
Anlage 3:
Proklamation
Einstweilige Aufhebung der Einreise als Einwanderer und Nicht-Einwanderer von Personen, die an schweren Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen von humanitären Gesetzen und anderen Missbräuchen mitwirken, die am 4. August 2011 vom früheren Präsidenten der Vereinigten Staaten, Barack Obama, veröffentlicht wurden: https://travel.state.gov/content/dam/visas/Human_Rights_Proclamation_8697.pdf
Die Vereinigten Staaten, die sich dauerhaft für die Achtung der Menschenrechte und der humanitären Gesetze einsetzen, verlangen, dass ihre Regierung in der Lage ist, dafür zu sorgen, dass die Vereinigten Staaten nicht zu einem sicheren Hafen für Personen mit schweren Verstößen gegen die Menschenrechte und das humanitäre Recht sowie für diejenigen werden, die andere damit zusammenhängende Verstöße begehen. Die universelle Achtung der Menschenrechte und des humanitären Rechts und die internationale Verhütung von Gräueltaten fördert die Werte und Grundinteressen der USA, um Frieden zu sichern, Aggressionen abzuwehren, die Rechtsstaatlichkeit zu fördern, Verbrechen und Korruption zu bekämpfen, Demokratien zu stärken und humanitäre Krisen auf der ganzen Welt zu verhindern.
Ich habe daher festgelegt, dass es im Interesse der Vereinigten Staaten liegt, Maßnahmen zur Einschränkung des internationalen Reiseverkehrs zu ergreifen und die Einreise bestimmter Personen in die Vereinigten Staaten als Einwanderer oder Nicht-Einwanderer zu unterbinden, die sich an den in Abschnitt 1 dieser Proklamation beschriebenen Handlungen beteiligt haben.
Hiermit erkläre ich, BARACK OBAMA, Kraft meines mir durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika übertragenen Amtes als Präsident, einschließlich Abschnitt 212(f) des Immigration and Nationality Act von 1952 in der jeweils gültigen Fassung (8 U.S.C.). 1182(f)) und Abschnitt 301 des Titels 3, United States Code, dass die uneingeschränkte Einreise von Personen, die in Abschnitt 1 dieser Proklamation beschrieben sind, den Interessen der Vereinigten Staaten schaden würde. Deshalb erkläre ich hiermit, dass:
„Abschnitt 1. Die Einreise für folgende Personen in die Vereinigten Staaten als Einwanderer oder Nicht-Einwanderer hiermit unterbunden wird:
(a) Jeder Ausländer, der groß angelegte oder systematische Gewalt gegen eine Zivilbevölkerung, die ganz oder teilweise auf Rasse, Hautfarbe, Abstammung, Geschlecht, Behinderung, Zugehörigkeit zu einer indigenen Gruppe, Sprache, Religion, politischer Meinung, nationaler Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, Geburt, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität beruht, geplant, angeordnet, unterstützt, gefördert, begünstigt, begangen hat oder anderweitig daran beteiligt war, einschließlich durch Befehlsverantwortung, oder der dies versucht oder sich dazu verschworen hat.
b) Jeder Ausländer, der Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder andere schwere Verletzungen der Menschenrechte geplant, angeordnet, unterstützt, gefördert, begünstigt, begangen hat oder anderweitig daran beteiligt war, auch durch Befehlsverantwortung, oder der dies versucht oder sich dazu verschworen hat.“