78-Jährige stirbt nach wiederholter Inhaftierung wegen ihres Glaubens

16.12.2020 Todesfälle

Eine 78-jährige Frau aus der Stadt Anshan, Provinz Liaoning starb am 11. September 2020, nachdem sie zwei Jahrzehnte lang Schikanen, Festnahmen und Inhaftierung ausgesetzt war, weil sie in ihrem Glauben an Falun Dafa1 standhaft blieb. 

Frühere Verhaftung und Beschlagnahmung des Ausweises

Yu Wenzes Tortur begann, als sie verhaftet und ihr Ausweis beschlagnahmt wurde. Sie ging kurz nach Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 nach Peking, um für das Recht zu plädieren, Falun Dafa praktizieren zu können.

Im Jahr 2002 ging Yu zur örtlichen Polizeistation und verlangte die Rückgabe ihres Ausweises. Der diensthabende Beamte war zufällig derjenige, der sie 1999 verhaftet hatte. Er drohte, sie erneut zu verhaften und ins Gefängnis zu sperren.

Yu erzählte ihrem Mann von den Geschehnissen auf der Polizeiwache. Ihr Mann wurde wütend, ging zur Polizeiwache und stritt mit dem Beamten, der Yu bedroht hatte. Der Beamte war Yus Ehemann gegenüber ebenfalls unhöflich und arrogant, und prahlte damit, dass er ein loyaler Beschützer der Kommunistischen Partei Chinas sei.

Yus Mann ging zum Leiter der Polizeiwache, welcher gerade sein Amt angetreten hatte. Dieser bestritt, dass sie für die Vorenthaltung von Yus Ausweis verantwortlich seien, erklärte sich aber bereit, ihr einen neuen Ausweis auszustellen.

In den nächsten Monaten wurden Yu und ihre Familie häufig von Polizisten und der örtlichen Gemeinde belästigt. Da sie kein friedliches Leben mehr führen konnten, zogen sie im Juli 2002 in einen anderen Bezirk der Stadt.

Wegen Verteilung von Informationsmaterialien verhaftet

Yu wurde am 2. Januar 2014 erneut verhaftet, nachdem sie vom Hotelsicherheitspersonal wegen der Verteilung von Informationsmaterialien über Falun Dafa in der Nähe angezeigt worden war. Kurz danach trafen Polizisten ein und verhafteten sie. Ihre Wohnung wurde durchsucht und ihre Falun-Dafa-Bücher, damit in Verbindung stehende Materialien und zwei Abspielgeräte wurden beschlagnahmt. Am nächsten Tag wurde sie gegen Kaution freigelassen, denn die Behörde des Untersuchungsgefängnisses wollte sie aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht aufnehmen.

Versuchte Verhaftung

Am 21. Juli 2015 begaben sich mehrere Polizisten zu Yus Wohnung und versuchten, sie zu verhaften. Ihr Ehemann verlangte die Vorlage eines Haftbefehls. Danach brachte ein Beamter ein Formular vorbei, auf dem sie als flüchtig aufgeführt war, weil sie „nach ihrer Freilassung gegen Kaution geflohen war.“ Das Formular wies keine offizielle Unterschrift und keinen offiziellen Stempel auf.

Yus Mann war sehr wütend über die gefälschte Anklage, da sie nach ihrer Entlassung 2014 zu Hause geblieben war. Er zerriss das Formular und sagte den Polizisten, es sei rechtswidrig, in ihre Privatwohnung einzubrechen.

Die Polizisten schienen von der Reaktion ihres Mannes überrascht zu sein. Die meisten von ihnen gingen schnell nach draußen und ließen zwei Beamte zurück, die das Paar überwachen sollten. Yus Mann verlangte die Namen, Telefonnummern und Polizeiausweise der beiden verbleibenden Beamten. Sie weigerten sich jedoch, diese Angaben zu machen. Die anderen fünf Beamten blieben unten im Wohnhaus des Paares. Sie telefonierten stundenlang, bevor sie gegen Mittag mit den anderen beiden Beamten davongingen.

Nachdem die Polizisten gegangen waren, setzte Yus Familie das zerrissene Flüchtlingsdokument wieder zusammen und stellte fest, dass es schon am 22. Dezember 2014 vorbereitet worden war. Yu wurde die Flüchtlingsnummer T2103022269992014120102 zugewiesen. Zu den Beamten, die das Formular bearbeitet hatten, gehörten Li Ning, der stellvertretende Leiter der Polizeistation in Xinxing, der Beamte Wang Songnan sowie ein dritter Beamter mit dem Familiennamen Xin.

Eine weitere Verhaftung, Täuschung durch den Staatsanwalt und Verurteilung zu Gefängnis

Die Polizisten installierten 2017 vor Yus Wohnung heimlich eine Überwachungskamera. Nachdem sie ihr tägliches Kommen und Gehen einige Monate lang überwacht hatten, wurde sie am 16. Oktober 2017 erneut verhaftet. Die Beamten nahmen ihr gewaltsam ihre Handtasche weg in der sich ihre Schlüssel befanden, und rissen dabei den Gurt ab. Sie schlugen sie auch und verursachten schwere Verletzungen an ihrem Rücken und einen Gebärmuttervorfall.

Qi Ruimei, eine andere Praktizierende, war eng mit Yu befreundet. Sie wurde zwei Tage später verhaftet. Um die Identität von Qi bestätigt zu bekommen, täuschten Polizisten Yus Sohn, indem sie ihm ein Video zeigten, auf dem die beiden Frauen zu sehen waren, wie sie an einem Busbahnhof mit Menschen über Falun Dafa sprachen. Seine Zeugenaussage wurde schließlich als Beweismittel zur Festnahme von Qi verwendet. Qi wurde sechs Monate später freigelassen. Während sie inhaftiert war, wurde sie sehr schwach und war schließlich behindert.

Beamte gingen mit den Schlüsseln, die sie Yu entrissen hatten, zu ihr nach Hause. Ihr Mann wehrte sich entschieden und weigerte sich, die Beamten in die Wohnung zu lassen. Nach einer endlosen Diskussion verließen die Polizisten schließlich das Haus.

Daraufhin brachten die Beamten Yu zu einer körperlichen Untersuchung ins Krankenhaus. Eine Haftanstalt weigerte sich, sie aufzunehmen wegen ihres gefährlich hohen Blutdrucks. Doch eine andere Haftanstalt nahm sie auf.

Yus Blutdruck stieg während ihrer Inhaftierung weiter an. Dennoch weigerte sich die Polizei, sie freizulassen. Sie ging in den Hungerstreik, um gegen die Verfolgung zu protestieren, woraufhin die Polizei drohte, sie zwangsernähren zu lassen. Später brachten Polizisten Yu zu einer Untersuchung ins Krankenhaus, wobei der damals 76jährigen Frau Handschellen und Fesseln angelegt wurden. Ihre Familie durfte sie nicht besuchen.

Yus Verhaftung wurde am 24. Oktober 2017 von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Tiedong genehmigt. Die Staatsanwälte Li Ni und Gao Xin trafen sich mit ihr im Frauengefängnis der Stadt Anshan. Sie versprachen, sie freizulassen, wenn sie ihre Papiere unterschreiben würde. Yu glaubte ihnen und unterschrieb das Blankodokument, das sie ihr überreichten.

Zweimal vor Gericht: in Handschellen und Fußfesseln

Die Staatsanwälte klagten Yu an und leiteten ihren Fall am 7. November 2017 an das Bezirksgericht von Tiedong weiter. Sie wurde zweimal vor Gericht gestellt, zuerst am 1. Dezember und noch einmal am 18. Dezember 2017. Während der Anhörungen musste sie Handschellen und Fesseln tragen. Da sie hochgradig schwerhörig war, konnte Yu nicht klar hören, was während der Anhörung gesagt wurde.

Yu dachte, dass sie bald freigelassen würde. Als sie wieder in der Haftanstalt war, wurde ihr jedoch mitgeteilt, dass sie zu vier Jahren Haft verurteilt worden war und eine Geldstrafe von 10.000 Yuan (1.290 Euro) zahlen müsse. Die Behörden drohten damit, ihre Familie zu verhaften und ihrem Enkel den Schulbesuch zu verweigern, wenn sie ihre Verurteilung bei Minghui.org melden würde.

Wegen Krankheit freigelassen – es folgen weitere Schikanen

Am 8. Januar 2018 wurde Yu im Gefängnis schwer krank und wurde zur Verbüßung der Haftstrafe außerhalb des Gefängnisses freigelassen. Die Behörden schikanierten sie weiterhin jeden Tag und verlangten, dass sie sich jährlich einer körperlichen Untersuchung unterziehen müsse, andernfalls würden sie sie zurück ins Gefängnis bringen. Auch ihr Sohn wurde bedroht.

Nachdem Yu freigelassen worden war, hatte sie ständig starke Rückenschmerzen und große Schwierigkeiten, sich zu bewegen. Am 7. September 2020 fiel sie ins Koma und verstarb vier Tage später.

 

[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.

 

Artikel veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Redaktion de.minghui.org

 

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