Deutsche Politiker drückten anlässlich des 22. Jahrestages des Beginns der Verfolgung in China ihre in Grußworten ihre Unterstützung für Falun Dafa aus. Hier die Rede von Jürgen Braun, MdB, menschenrechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im deutschen Bundestag im Wortlaut:
Vor 22 Jahren begann die Kommunistische Partei Chinas (KPC) die systematische Verfolgung der Falun-Gong-Anhänger. Zehntausende wurden eingesperrt, gefoltert und getötet. Das hält bis heute an.
In der Verfolgung der friedlichen und unpolitischen Falun-Gong-Bewegung zeigt die kommunistische Führung Chinas ihren totalitären, brutalen und paranoiden Charakter. Es geht ihr um die Durchsetzung ihrer Ideologie mit allen Mitteln. Mit dem Slogan „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie physisch!“ startete Parteichef Jiang Zemin am 20. Juli 1999 die grausame Kampagne gegen Falun Gong.
Am 1. Juli 1921, vor 100 Jahren, wurde die Kommunistische Partei Chinas gegründet. Sie hat zig-Millionen Chinesen vernichtet, die traditionelle chinesische Kultur ruiniert und den Ruf von China als zivilisiert rechtstaatliche Nation zerstört.
Seit Jahren gibt es Vorwürfe, die Staatsführung nutze Strafgefangene als Organspender. Weil die offizielle Zahl von Organtransplantationen die Zahl der Organspender um ein zig-faches übersteigt. Das weist die KPC empört zurück. Nun hat erstmals eine offizielle Gruppe von Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen diese Vorwürfe bestätigt. Sie seien „extrem alarmiert“, denn sie haben „glaubwürdige Informationen“ dazu erhalten. Die Vorwürfe müssen genauer untersucht werden, denn das hier im Raume stehende Verbrechen sei ungeheuerlich.
Wir verurteilen diese Verhaltensweisen der KPC und fordern die Führung auf, sich an die von ihr unterzeichneten menschenrechtlichen Abkommen zu halten. Die Menschen in China wollen von ihrem Staat wie Bürger des 21. Jahrhunderts behandelt werden - als freie Rechtssubjekte. Dazu gehört, dass er ihre elementaren Menschenrechte achtet, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Religionsausübung und auf freie Meinungsäußerung.