Eine Einwohnerin der Stadt Baoji, Provinz Shaanxi musste unerbittliche Folter auf der Tigerbank, die Verabreichung von Medikamenten und stundenlanges Stehen ertragen, weil sie Falun Dafa1 nicht aufgegeben hat.
Gao Xiaowei wurde am 21. November 2018 verhaftet, gleichzeitig beschlagnahmten Polizisten ihre Falun-Dafa-Bücher. Sie wurde über Nacht mit Handschellen an eine Tigerbank gefesselt und am nächsten Nachmittag zur Festnahme ins Lingyun Hotel gebracht. Polizisten folterten sie weitere 18 Tage auf der Tigerbank, bevor man sie in eine Haftanstalt verlegte. Gao wurde zu vier Jahren Haft verurteilt und auch nach ihrer Verlegung ins Gefängnis weiter gefoltert.
18 Tage auf der Tigerbank
In dem Hotelzimmer, das zur Folterkammer umfunktioniert worden war, wurde Gao 18 Tage lang mit Handschellen an eine Tigerbank gekettet und verhört. Um Gao zu zwingen, Informationen über andere Praktizierende preiszugeben, beschränkten die Polizisten ihr Trinkwasser, was dazu führte, dass sie Blut im Stuhlgang hatte. Die zwei oder drei Male, die sie tagsüber auf die Toilette gehen durfte, waren die einzigen Zeiten, in denen sie aufstehen und sich kurz bewegen konnte. Während der Mahlzeiten hielten die Polizisten sie auf der Tigerbank fest und lösten eine ihrer Hände, damit sie essen konnte. Nachts zogen sie ihr die Handschellen wieder an, bevor sie schlafen gingen.
Jeden Sonntag, wenn der Polizist Zhang Xiaojun Dienst hatte, gab er Gao und anderen Praktizierenden nur eine Mahlzeit. Wenn sie die Toilette benutzen wollten, sagte er, er habe keinen Schlüssel.
Die Folter führte dazu, dass Gaos Beine anschwollen und ihr Gesäß und ihre Oberschenkel bluteten. Außerdem fühlte sie sich aufgrund ihres hohen Blutdrucks (190/140 mmHg) schwindelig. Achtzehn Tage später wurde sie in das Untersuchungsgefängnis Nr. 2 der Stadt Baoji verlegt. Nach einem Jahr Haft verurteilte das Bezirksgericht Weibin sie zu vier Jahren Haft, die sie im Frauengefängnis der Provinz Shaanxi verbüßt.
Folter im Gefängnis während der vierjährigen Haftstrafe
Gao wurde im Gefängnis körperlich und seelisch gefoltert. Auf Veranlassung der Wärter schlugen die Insassen sie nach Belieben. Unter anderem schlugen sie ihr ins Gesicht, zogen ihr an den Haaren, schlugen ihr mit Büchern auf den Kopf und zwangen sie über einen Zeitraum von sechs Monaten – von 4:50 Uhr morgens bis 23 Uhr – abends zu stehen. Manchmal musste sie bis 2 Uhr morgens stehen, ohne sich zu bewegen oder mit anderen sprechen zu dürfen.
Gao durfte auch nicht essen, trinken und die Toilette benutzen. Die Misshandlung führte dazu, dass sie erneut Blut im Stuhlgang hatte. Außerdem erbrach sie Blut und fühlte sich schwindlig. Später wurde nach mehreren Bluttests eine schwere Anämie diagnostiziert. Nach der Einnahme des Medikaments, das ihr der Arzt gegen die Anämie verschrieben hatte, bekam sie Herzklopfen und Kurzatmigkeit. Dann fügte eine Insassin ihrer täglichen Medikation eine weiße Pille hinzu, was dazu führte, dass sich Gaos Kopf unangenehm anfühlte, als würde er von einem schweren Gegenstand gedrückt werden.
Gao berichtete der Insassin von ihrem Unbehagen, aber die Insassin sagte ihr, dass sie nur die Anweisung des Arztes befolgt habe. Nachdem Gao das Medikament weiter eingenommen hatte, litt sie häufig unter unerklärlichen Ängsten und schwerem Gedächtnisverlust. Selbst einfache tägliche Aufgaben wie das Abwaschen des Geschirrs und die Reinigung der Toilette fielen ihr schwer. Einmal wurde sie dabei beobachtet, wie sie über zehn Minuten lang denselben Teller wusch. Sie hatte das Gefühl, am Rande eines Zusammenbruchs zu stehen.
Gao bat darum, die Einnahme der Tabletten nach mehr als einem Monat zu beenden. Der Wärter stimmte zu und ließ sie eine Haftungsverzichtserklärung unterschreiben. Nachdem sie die Tabletten abgesetzt hatte, erholte sie sich allmählich.
Aufgrund der langen Stehfolter waren Gaos Beine nicht nur geschwollen, sondern auch hart und taub geworden. Auch ihr Körper wurde taub und sie konnte ihre Finger nicht mehr beugen. Sie konnte nicht mehr in die Hocke gehen, wenn sie die Toilette benutzte und musste sich an der Wand abstützen. Dann schrien die Insassen sie an und forderten sie auf, sich zu beeilen. Aufgrund des Taubheitsgefühls in den Beinen stürzte Gao oft beim Gehen. Als sie einmal nach einem Sturz in die Zelle zurückkehrte, schimpfte ein Häftling: „Warum bist du beim Sturz nicht gestorben?“
Zehn Monate, nachdem Gao vom Eingangsteam auf die reguläre Station verlegt worden war, waren ihre Beine immer noch geschwollen und verhärtet. Sie konnte nicht normal gehen und musste ein Geländer benutzen oder sich von jemandem helfen lassen.
Das Frauengefängnis der Provinz Shaanxi
Das Frauengefängnis der Provinz Shaanxi, das auch als Frauengefängnis von Xi'an bekannt ist, behält alle neu aufgenommenen Falun-Dafa-Praktizierenden mindestens sechs Monate, manchmal bis zu einem Jahr in seinem Eingangsteam, bevor sie den regulären Abteilungen zugewiesen werden. Wer sich weigert, seinem Glauben abzuschwören, wird dort gefoltert.
Zu den Foltermethoden, die bei den Praktizierenden angewandt werden, gehören Schläge, das Tragen von Zwangsjacken, stundenlanges Stehen, Elektroschocks, Zwangsernährung, Injektionen mit unbekannten Medikamenten, intensive Gehirnwäsche, sowie Schlafentzug und Entzug der Toilette.
Xiong Jiyu aus der Stadt Hanzhong starb am 16. April 2016, kurz nachdem sie Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung erhalten hatte. Sie war aufgrund der Folter in der Haftanstalt in einem lebensbedrohlichen Zustand gewesen.
[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.
Artikel veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Redaktion de.Minghui.org