Eine 50-jährige Frau aus dem Kreis Nong'an in der Provinz Jilin wurde am 18. August 2023 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (ca. 1.420 Euro) verurteilt, weil sie Falun Dafa1 praktiziert.
Drei Tage später legte Pan Yanjun Berufung ein; der Fall ist noch beim Mittleren Gericht der Stadt Changchun anhängig.
Am 2. März 2023 verhaftet
Eine Gruppe von Beamten der Polizeistation der Gemeinde Qingshan im Bezirk Nong'an durchsuchte am 2. März 2023 Pans Elternhaus im Dorf Nantaizi. Anschließend durchsuchten sie auch ihren Wohnsitz im Kreis Nong'an und verhafteten Pan. Am nächsten Tag wurde sie in die Haftanstalt des Kreises Nong'an gebracht, wo sie immer noch inhaftiert ist.
Der Polizeichef Liu Xiaolin leitete die Verhaftung und legte Pans Fall der Staatsanwaltschaft des Kreises Nong'an vor, die ihn dann an die Staatsanwaltschaft der Stadt Dehui weiterleitete.
Pans Familie beauftragte einen Anwalt aus Peking, sie zu vertreten, doch die Polizeibehörde Nong'an und die Staatsanwaltschaft Nong'an verweigerten dem Anwalt unter verschiedenen Vorwänden ein Treffen mit seiner Mandantin oder die Einsichtnahme in ihre Prozessunterlagen, die zu diesem Zeitpunkt noch bei der Staatsanwaltschaft des Kreises lagen, so dass der Anwalt den Fall niederlegte.
Der zweite Anwalt, den Pans Familie beauftragte, konnte ihre Fallunterlagen einsehen, allerdings erst, nachdem sie dem Gericht der Stadt Dehui vorgelegt worden waren. Auch ihm war es nicht gestattet, Pan in der Haftanstalt aufzusuchen. Der Leiter der Haftanstalt listete mehr als zwölf Bedingungen auf, die der Anwalt erfüllen sollte, bevor er die Genehmigung für einen Besuch erhalten würde. Laut Gesetz haben Verteidiger das Recht, ihre Mandanten in der Haft ohne jegliche Voraussetzungen zu besuchen.
Da Pans Anwalt ihre Prozessunterlagen nicht einsehen durfte, konnte er sie auch nicht nach bestem Wissen und Gewissen verteidigen.
Verhandlung am 13. Juli 2023
Der Richter Jia Xiaoqiu verhandelte Pans Fall am 13. Juli 2023 vor dem Stadtgericht Dehui, wobei die Familienangehörigen zur Verhandlung nicht zugelassen waren.
Staatsanwalt Yu Xianhe warf Pan vor, gegen Artikel 300 des Strafgesetzes verstoßen zu haben, der besagt, dass jeder, der eine „Sekten-Organisation“ benutzt, um die Strafverfolgung zu untergraben, mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt werden muss.
Yu führte jedoch auch Artikel 22 des Strafgesetzes als Rechtsgrundlage an. Dieser besagt, dass ein Verdächtiger, der lediglich Instrumente vorbereitet oder die Voraussetzungen für eine Straftat schafft, im Vergleich zu einem, der die Straftat tatsächlich ausführt, milder bestraft oder sogar von der Strafe befreit werden kann.
Pans Anwalt erklärte, dass kein Gesetz Falun Dafa jemals kriminalisiert oder als Sekte eingestuft habe. Außerdem habe Pan durch das Praktizieren von Falun Dafa weder einer konkreten Person noch der Gesellschaft im Allgemeinen geschadet, geschweige denn die Strafverfolgung untergraben. Artikel 300 des Strafgesetzes sei daher auf Pans Fall nicht anwendbar.
Yus Verweis auf Artikel 22 des Strafgesetzes deute nach Aussagen des Anwaltes darauf hin, dass der Staatsanwalt keinerlei Beweise habe, um Pan eines Verbrechens nach Artikel 300 anzuklagen. Deshalb habe er auf das geringere Vergehen der „Vorbereitung eines Verbrechens“ nach Artikel 22 zurückgegriffen, was die Anwendung von Artikel 300 im selben Fall ausschließe.
Solche widersprüchlichen Aussagen über die anwendbaren Gesetze sind wahrscheinlich das Ergebnis des Drucks höherer Behörden, Falun-Dafa-Praktizierende zu kriminalisieren, die mit der Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit kein Gesetz brechen.
Yu empfahl eine Strafe von 3–7 Jahren.
Urteil vom 18. August 2023
Pans Familie erfuhr Mitte November 2023, dass Pan am 18. August ihr Urteil erhalten hatte, in dem sie zu dreieinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan verurteilt wurde. Am 25. August legte sie beim Mittleren Gericht der Stadt Changchun Berufung ein.
Dies ist nicht das erste Mal, dass Pan wegen ihres Glaubens verfolgt wird. Sie und ihr Mann, der auch Falun Dafa praktiziert, wurden in den 24 Jahren der Verfolgung wiederholt verhaftet und schikaniert. Zum Beispiel behielt die Polizei etwa vier oder fünf Jahre lang die Ausweise des Ehepaares ein, was ihnen große Schwierigkeiten bei der Bewältigung ihres Alltags bereitete. So konnten sie nicht außerhalb der Stadt arbeiten, keinen Kredit aufnehmen und viele alltägliche Dinge nicht tun, für die man in China einen offiziellen Ausweis benötigt.
1Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.
Artikel veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Redaktion de.Minghui.org