Schauprozess gegen Yuande Ding:
- Inhaftierungswelle trifft etwa 70 Falun-Gong-Praktizierende
- Prozesse beginnen morgen
- Beim EU-China-Gipfel am 7. und 8. 12. müssen Menschenrechte Thema sein
Am morgigen 28. November muss der Teebauer Ding Yuande im Rahmen eines Schauprozesses vor dem Gericht des Landkreises Wulian der Stadt Rizhao erscheinen. „Als Praktizierender der Meditationsbewegung Falun Gong hat er für sich selbst einen Meditations- und Kultivierungsweg gefunden, der dem Atheismus und Materialismus der diktatorischen Kommunistischen Partei Chinas entgegensteht“, erklärte Jasna Causevic, Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am heutigen Montag in Göttingen. „Dieser Vorwurf ist so willkürlich und absurd wie die Umstände seiner Verhaftung. Das kommunistische Regime weiß selbst, dass nach chinesischem Recht keine Grundlage dafür besteht. Diese pseudo- juristische Farce ist Teil der erbarmungslosen Repressionskampagne, die die chinesische Regierung seit 24 Jahren gegen Angehörige von Falun Gong fährt.“
Früh morgens am 12. Mai 2023, dem Vortag des jährlichen Welt-Falun-Dafa-Tages am 13. Mai, stürmten Zivilpolizisten die Teeplantage des Ehepaars Yuande Ding und Ma Ruimei, beide Falun-Gong-Praktizierende, in ihrem Heimatdorf Yanjiazhuang der Stadt Rizhao in der chinesischen Ostprovinz Shandong. Bei der anschließenden rechtswidrigen Hausdurchsuchung fanden sie Bücher von Falun Gong und Flugblätter, die über die brutale Verfolgung der Meditationsbewegung seit 1999 aufklären. Nach der Verhaftung blieb das chinesische Ehepaar zwei Wochen lang spurlos verschwunden. Etwa 70 weitere Falun-Gong-Praktizierende wurden im Rahmen der selben Verhaftungswelle festgenommen. Nach einem internationalen Aufschrei verschiedener Menschenrechtsorganisationen und aus der Politik wurde Frau Ma am 24. Mai 2023 unter Auflagen entlassen und steht seitdem unter strenger Überwachung. Ding Yuande wurde jedoch am 13. Juni von einer lokalen Polizeistation in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Rizhao verlegt und ist dort bis auf Weiteres eingesperrt. Wenn er rechtskräftig verurteilt wird, drohen ihm brutale Folter und fehlende medizinische Behandlung in Haft.
Anlässlich des anstehenden EU-China Gipfeltreffens am 7. und 8. Dezember 2023 in Peking fordert die GfbV die Europäische Kommission, Mitgliedstaaten der Europäischen Union und vor allem die deutsche Bundesregierung dringend auf, konkrete Sanktionsmaßnahmen einzuleiten. Dazu müssten auch Maßnahmen strafrechtlicher Verfolgung gegen Personen und Unternehmen zählen, die sich an den seit Jahrzehnten andauernden Verbrechen gegen Falun Gong-Praktizierende beteiligen. Diese Sanktionen können Visaverweigerung, Einfrieren von Vermögen, Ausweisung aus EU-Staatsgebieten, strafrechtliche Verfolgung oder die Einleitung völkerstrafrechtlicher Anklagen umfassen.
Nach Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat „jeder Mensch [...] Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.“
Sie erreichen Jasna Causevic unter j.causevic@gfbv.de oder 0551/49906-16.
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