Eine 35-jährige Einwohnerin der Stadt Harbin in der Provinz Heilongjiang wurde am 28. Juni 2023 in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang überstellt. Sie hatte die Berufung gegen die Verurteilung zu einer zweijährigen Haftstrafe und Zahlung einer Geldstrafe von 100.000 Yuan (etwa 13.000 Euro) wegen des Praktizierens von Falun Dafa1 verloren.
Wang Jians Eltern erhielten am 26. Oktober 2023 einen Anruf von der Abteilung „Urteilsvollstreckung“ des Kreisgerichts Yilan. Der Anrufer forderte sie auf, die Gerichtsstrafe bis Ende des Monats zu zahlen, andernfalls würde das Haus ihrer Tochter beschlagnahmt und verkauft.
Das Ehepaar sagte, sie hätten das Haus bezahlt, da ihre Tochter es sich nicht leisten könne, das Haus selbst zu kaufen. Der Anrufer erwiderte, dass es nicht die Aufgabe des Gerichts sei herauszufinden, wer den Kauf finanziert habe. Er betonte, dass das Gericht den Verkauf des Hauses erzwingen könne, solange Wang die rechtmäßige Eigentümerin des Hauses sei.
Wangs Vater hatte schon Schwierigkeiten, etwas zusätzliches Geld zu verdienen, um Einzahlungen auf das Gefängniskonto seiner Tochter zu tätigen. Ihre Gerichtsstrafe zahlen zu müssen, setzte ihn noch mehr unter Druck.
Es ist nicht bekannt, ob es Wangs Eltern gelungen ist, die Geldstrafe für sie bis Ende Oktober zu zahlen.
Festnahme, Verurteilung und Berufung
Wang Jian, eine Nachrichtentechnikerin der Eisenbahnbehörde in Harbin, wurde am 11. Juli 2022 auf dem Weg zur Arbeit verhaftet. Polizisten beschlagnahmten ihren Laptop, ihren Drucker, ihre Falun-Dafa-Bücher und ihr Mobiltelefon. Es waren Beamte der Eisenbahnpolizei, der Staatssicherheit des Landkreises Bin und der Polizeistation der Shengli-Straße.
Wang Chenglong, der für Wangs Fall zuständige Polizeibeamte, gab an, dass man Wang schon lange vor der Verhaftung überwacht habe.
Nachdem die Staatsanwaltschaft des Kreises Yilan ihre Verhaftung am 20. Juli genehmigt hatte, wurde Wang in das Untersuchungsgefängnis 2 der Stadt Harbin überführt. Die Polizei reichte ihren Fall am 26. August bei der Staatsanwaltschaft ein, die am 26. September Anklage gegen sie erhob.
Wangs Eltern beantragten, sie, neben dem bestellten Anwalt, als ihren nicht-anwaltlichenBeistand vertreten zu dürfen, erhielten jedoch vom Kreisgericht Yilan erst nach zahlreichen Anträgen die Genehmigung dafür. Dennoch durften sie sie im Untersuchungsgefängnis nicht besuchen. Daher erhielten sie nicht die notwendigen Informationen, um sie bestmöglich verteidigen zu können.
Das Kreisgericht von Yilan setzte eine Anhörung für den 2. Dezember 2022 an, sagte sie aber wegen eines lokalen COVID-19-Ausbruchs ab. Der Richter verlegte die Anhörung auf den 6. März 2023. Als die Anhörung schließlich stattfand, verbot der Richter ihrem Anwalt und ihren Eltern, die Worte „Falun Gong“ auch nur zu erwähnen. Er verurteilte Wang schließlich zu zwei Jahren Haft und drei Tage später zu einer Geldstrafe von 100.000 Yuan. Am 18. April legte Wang beim Mittleren Gericht der Stadt Harbin Berufung ein.
Am 25. Mai teilte das Mittlere Gericht Wangs Familie in einer Eilnachricht mit, dass das Gericht ihren Antrag auf eine offene Anhörung in ihrer Berufungssache abgelehnt und das ursprüngliche Urteil aufrechterhalten habe.
Nach ihrer Verhaftung im Juli 2022 setzte Wangs Arbeitgeber ihr Gehalt aus und zahlte auch keine Sozialleistungen mehr (einschließlich Gruppenversicherung und Rentenbeiträge). Ihre Eltern erhielten Ende Juni 2023 die Mitteilung, dass Wangs Arbeitsverhältnis gekündigt wurde.
[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.
Artikel veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Redaktion de.Minghui.org