Hochschullehrerin ins Gefängnis eingewiesen – Einlegung von Rechtsmitteln gegen das gesetzwidrige Urteil verwehrt

15.03.2024 Verhaftungen

Chen Ping, 47, aus Nanchong, Provinz Sichuan, wurde im November 2023 zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, weil sie Falun Dafa1 praktiziert.

Chen, eine Dozentin an der Pädagogischen Universität Westchina in der Stadt Nanchong, war am 26. Juli 2020 schon einmal verhaftet und am nächsten Tag unter Hausarrest gestellt worden. Am 21. April 2022 stand sie im Bezirk Shunqing vor Gericht und durfte nach der Anhörung nach Hause gehen. Am 17. März 2023 wurde sie zum örtlichen Gemeindeamt vorgeladen. Sobald sie dort ankam, wurde sie wieder in Gewahrsam genommen. Ein Gerichtsmitarbeiter, der dort wartete, verkündete, dass sie zu zwei Jahren Haft verurteilt worden sei.

Nachdem Chen im Untersuchungsgefängnis in Nanchong angekommen war, schrieb sie einen Berufungsantrag, der jedoch von den Wärtern zurückgehalten wurde. Auch durfte ihre Familie sie nicht besuchen. Ihre Angehörigen beauftragten daraufhin einen Anwalt, doch die für ihren Fall zuständige Polizei drohte damit, den Anwalt zu verhaften und ihm die Anwaltslizenz zu entziehen, sollte er versuchen, sie zu besuchen oder in ihrem Namen Berufung einzulegen.

Chen verpasste auf diese Weise die Berufungsfrist, die normalerweise innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Urteils abläuft und wurde im November 2023 in das Frauengefängnis der Provinz Sichuan (im Bezirk Longquanyi der Hauptstadt Chengdu) eingewiesen.

Es ist nicht das erste Mal, dass Chen wegen ihres Glaubens verfolgt wurde. Bereits 2011 hatte dasselbe Bezirksgericht in Shunqing sie zu einer unbekannten Haftstrafe verurteilt.

Einzelheiten von Chens jüngster Verfolgung 

Chen wurde am 26. Juli 2020 verhaftet; zwei Schüler hatten sie angezeigt, weil sie mit ihnen über Falun Dafa gesprochen hatte. Beamte der Polizeiwache Zhongcheng verhörten sie 38 Stunden lang unter Folter. Sie steckten sie in eine Zwangsjacke und gaben ihr während des Verhör-Marathons nichts zu essen. In der folgenden Nacht wurde sie entlassen und unter Hausarrest gestellt.

Die Polizei übergab Chens Fall im Januar 2021 an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Shunqing. Sie schrieb Briefe an die mit ihrem Fall befassten Beamten und forderte sie auf, sich nicht an der Verfolgung zu beteiligen. Die Beamten setzen sie jedoch weiterhin unter Druck, sich schuldig zu bekennen. Etwa ein Jahr später erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sie und leitete ihren Fall an das Bezirksgericht Shunqing weiter. 

Am 21. April 2022 stand Chen vor Gericht, wobei es unklar ist, ob sie einen Rechtsbeistand hatte. Die von der Polizei vorgelegten Beweise waren größtenteils gefälscht, so wie auch die Zeugenunterschriften.

Obwohl das Gericht behauptete, es handele sich um ein „offenes Verfahren“, durften Chens Schwester, ihr Bruder und ihre Schwägerin nicht teilnehmen. Nur ihr Mann und ihre Eltern waren im Gerichtssaal zugelassen. Auf der Tribüne saßen Polizeibeamte, Mitarbeiter des Wohnkomitees und Sicherheitsbeamte von Chens Hochschule. Vor dem Gerichtsgebäude war ein starkes Polizeiaufgebot postiert, das nach eigenen Angaben verhindern sollte, dass sich Praktizierende aus der Region dort versammeln.

Das Gericht verurteilte Chen am 17. März 2023 zu zwei Jahren Haft. Als sie an diesem Tag der Vorladung zu ihrem örtlichen Gemeindebüro folgte, wurde sie sofort nach ihrer Ankunft wieder in Gewahrsam genommen.

 

[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.

 

 

Artikel veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Redaktion de.Minghui.org

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