Einflussnahme im Ausland

Wenn das chinesische kommunistische Regime wegen seiner katastrophalen Menschenrechtslage von westlichen Regierungen kritisiert wird, heißt es von Seiten des Regimes: „Außenstehende sollen sich nicht in Chinas innere Angelegenheiten einmischen.“ Aber auch die Geschehnisse im Ausland, die der Kontrolle der eigenen Bürger dienen, werden von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) als innere Angelegenheiten Chinas bezeichnet.

Agentennetzwerk im Ausland

Chinas Einmischung in die Angelegenheiten anderer Länder durch sein ausgedehntes Agentennetzwerk ist gut dokumentiert, wie beispielsweise die Ausweitung der Verfolgung an Falun Gong über Chinas Grenzen hinaus. Falun Gong-Praktizierende in Nordamerika, Europa, Australien und vielen anderen Orten kennen die Schwere der Unterdrückung aus eigener Erfahrung. Ihre Webseiten wurden angegriffen, ihre Computer mit Viren infiziert, ihre Telefone angezapft und in ihre Wohnungen bzw. Autos wurde eingebrochen. Auch wurden sie von Gefolgsleuten der KPCh bei mehr als nur einer Gelegenheit körperlich angegriffen.

Privateigentum

Hier ist ein klares Muster erkennbar: Die KPCh behandelt jeden mit einem chinesischen Gesicht wie ihr Privateigentum und glaubt, sie habe überall auf der Welt berechtigten Zugriff auf diese Menschen. Besonders schlimm sind Falun Gong-Praktizierende betroffen, die 1999 zum Staatsfeind Nr. 1 erklärt wurden. Die Situation ist auch deshalb so schlimm, weil die KPCh vor nichts Halt macht – auch nicht vor den eigenen Grenzen – um diese irrationale Verfolgung weiterzuführen.

„Für den Triumph des Bösen ist nur eines notwendig: Dass die guten Menschen nichts tun...“

Edmund Burke

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AKTUELLES

Dresden – Spionageprozess gegen Guo Jian

Laut mehreren deutschen Nachrichtenquellen hat das Oberlandesgericht Dresden den deutschen Staatsbürger chinesischer Herkunft und ehemaligen Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah, Guo Jian, zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er wurde für nachrichtendienstliche Aktivitäten im Auftrag der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) verurteilt. Die AfD ist die Partei Alternative für Deutschland. WEITERLESEN

Russland inhaftiert Falun-Gong-Praktizierende und verschärft damit die von Peking unterstützte Verfolgung im Ausland

In einer gravierenden Eskalation der Unterdrückung über die Grenzen Chinas hinaus verurteilte ein Moskauer Gericht gestern die Falun-Gong-Ehrenamtliche Natalia Minenkova zu vier Jahren Gefängnis – die bisher härteste Strafe für einen Praktizierenden in Russland. Ihre Verurteilung folgt auf die von Zhu Yun, der im Juni zu drei Jahren verurteilt wurde, und Oksana Shchetkina, die im November letzten Jahres zu zwei Jahren verurteilt wurde. Die zunehmende Härte dieser Strafen kommt nur einen Tag nach einer weiteren Anhörung in Krasnodar, an der zwei weitere Falun-Gong-Praktizierende beteiligt waren. WEITERLESEN

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IM FOKUS

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+49-(0)173-3135532 (Frau Waltraud Ng)
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