Wenn das chinesische kommunistische Regime wegen seiner katastrophalen Menschenrechtslage von westlichen Regierungen kritisiert wird, heißt es von Seiten des Regimes: „Außenstehende sollen sich nicht in Chinas innere Angelegenheiten einmischen.“ Aber auch die Geschehnisse im Ausland, die der Kontrolle der eigenen Bürger dienen, werden von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) als innere Angelegenheiten Chinas bezeichnet.
Agentennetzwerk im Ausland
Chinas Einmischung in die Angelegenheiten anderer Länder durch sein ausgedehntes Agentennetzwerk ist gut dokumentiert, wie beispielsweise die Ausweitung der Verfolgung an Falun Gong über Chinas Grenzen hinaus. Falun Gong-Praktizierende in Nordamerika, Europa, Australien und vielen anderen Orten kennen die Schwere der Unterdrückung aus eigener Erfahrung. Ihre Webseiten wurden angegriffen, ihre Computer mit Viren infiziert, ihre Telefone angezapft und in ihre Wohnungen bzw. Autos wurde eingebrochen. Auch wurden sie von Gefolgsleuten der KPCh bei mehr als nur einer Gelegenheit körperlich angegriffen.
Privateigentum
Hier ist ein klares Muster erkennbar: Die KPCh behandelt jeden mit einem chinesischen Gesicht wie ihr Privateigentum und glaubt, sie habe überall auf der Welt berechtigten Zugriff auf diese Menschen. Besonders schlimm sind Falun Gong-Praktizierende betroffen, die 1999 zum Staatsfeind Nr. 1 erklärt wurden. Die Situation ist auch deshalb so schlimm, weil die KPCh vor nichts Halt macht – auch nicht vor den eigenen Grenzen – um diese irrationale Verfolgung weiterzuführen.