Seit dem Beginn der Verfolgung im Juli 1999 bis Dezember 2022 sind über 4800 Todesfälle von Falun Dafa-Praktizierenden infolge Gewaltanwendung dokumentiert. Die Dunkelziffer ist weitaus höher und die geheim gehaltenen Zigtausend Todesfälle nach Organentnahmen sind darin nicht enthalten
Neben dem Zufügen von schweren körperlichen und seelischen Schäden und wirtschaftlicher Verfolgung hat das Töten von Falun Gong-Praktizierenden vor allem diese Formen angenommen:
- Tod durch Folter
- Zwangsernährung
- Tod durch Zwangsarbeit
- Tod durch Organraub
Tod durch Folter
Diese meist verwendete Form ist die Tötung der Falun Dafa-Praktizierenden durch Schläge. Weitere Arten von Folter sind unter dem Untertitel „Foltermethoden“ aufgelistet (Zeichnungen). Der größte Teil der Folterungen findet in Gefängnissen, Untersuchungshaft und Strafanstalten statt.
Verbreitete Methoden von Folter mit Todesfolge sind neben Schlägen, Elektroschocks, Aufhängen an den Händen oder Füßen, einschließlich Hängen kopfüber für viele Stunden, Verbrennen mit heißen Eisenstäben oder anderen Objekten und Injizierung von Nerven schädigenden Substanzen.
Zwangsernährung
Eine Foltermethode, auf die ungefähr zehn Prozent der bekannten Todesfälle zurückzuführen sind, ist die Zwangsernährung. Um gegen ihre unrechtmäßige Folter und Inhaftierung zu protestieren, treten Falun Gong-Praktizierende in Hungerstreik.
Als Reaktion darauf foltern Polizei und Mithäftlinge die Hungerstreikenden durch "Zwangsernährung", indem ein Gummischlauch durch die Nase und die Speiseröhre in den Magen eingeführt wird. Bei Unkenntnis wird der Schlauch leicht durch die Nase in die Luftröhre und damit in die Lunge geführt.
Falls die Flüssigkeit - bei der es sich um Urin bis hin zu hochkonzentrierten Salzlösungen handelt - durch den Schlauch eingeflößt direkt in die Lunge geht, führt dies zu einem sehr schmerzhaften Tod.
Tod durch Zwangsarbeit
Die zweite Form der Tötungen ist ein Ergebnis von Überarbeitung und Unterernährung. Gefangene in China konnten ohne richterlichen Beschluss bis zu 3 Jahren zu Umerziehung durch Zwangsarbeit "verurteilt" werden. Seit Beginn der Verfolgung im Juli 1999 wurden Falun Gong-Praktizierende in den Lagern gezwungen bis zu 20 Stunden täglich unter Androhung von Gewalt zu arbeiten. Viele Produkte, die sie herstellten, wie Spielzeuge, Essstäbchen, Kartons, Christbaumschmuck und Kleidung, wurden nach Europa, in die Vereinigten Staaten und nach Australien exportiert. Die Gefangenen erhielten dafür keinen Lohn.
Dämpfe von Klebstoff und anderen chemischen Substanzen hatten zusammen mit der Überarbeitung und den schlechten hygienischen Zuständen sowie der Unterernährung ebenfalls eine unbekannte Anzahl von Todesfällen zur Folge.
Am 15. November 2013, gab China die Abschaffung des Systems der "Umerziehung durch Arbeit" bekannt. Amnesty International befürchtet, dass es sich nur um eine kosmetische Korrektur handelt.
Tod durch Organraub
Einem Bericht über Organhandel des ehemaligen kanadischen Staatssekretärs David Kilgour und des renommierten kanadischen Menschenrechtsanwalts David Matas zufolge, gibt es für die Herkunft von über 40.000 Organen von Organtransplantationen in China keine andere plausible Erklärung als dass diese von Falun Dafa-Praktizierenden stammen. Diese sehr gesunden Gewissensgefangenen wurden – so zeigen es die Indizien – allein wegen ihrer Leber, ihres Herzens oder ihrer Niere umgebracht.
Im März 2006 machte eine ehemalige Angestellte eines Krankenhauses in Nordost-China in den USA öffentlich bekannt, dass in ihrem Krankenhaus an die 4.000 Falun Gong-Praktizierenden wegen ihrer Organe getötet wurden. Ihr damaliger Ehemann hatte zugegeben von 2.000 Falun Gong-Praktizierenden die Augenhornhaut entfernt zu haben, während sie noch am Leben waren, aber narkotisiert. Wochen später enthüllte ein chinesischer Militärarzt, dass der Organraub sich nicht nur auf das eine Krankenhaus in der Nähe von Shenyang, von dem die Frau gesprochen hatte, beschränkte, sondern dass es in 36 weiteren Konzentrationslagern in ganz China stattfindet. Nachfolgende Untersuchungen bestätigten diese Anschuldigungen.
Eine Resolution des Europäischen Parlaments vom 13.12.2013 verurteilt den systematischen vom chinesischen Staat sanktionierten Organraub an Falun-Gong-Praktizierenden und anderen Gewissensgefangenen in der VR China. Das Europäische Parlament „bekundet seine tiefe Besorgnis angesichts der anhaltenden und glaubwürdigen Berichte über systematische, vom Staat gebilligte Organentnahmen an Gefangenen aus Gewissengründen in der Volksrepublik China, die ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgen, unter anderem in großem Umfang an Falun-Gong-Anhängern, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung inhaftiert sind, sowie an Angehörigen anderer religiöser und ethnischer Minderheiten“.