Zensur und Internetkontrolle

Zensur

Damit die Anti-Falun-Gong-Propaganda des chinesischen Regimes die Gesellschaft durchdringt, versuchte die Partei andere Sichtweisen auszuschalten, und zwar durch direkte und indirekte Zensur.

Direkte Zensur bedeutete, alle Bücher, Artikel, Tonbänder, Videos, Flugblätter und sonstige Mittel, die Falun Gong nicht verleumden, zu verbieten.

In den ersten drei Monaten seit Beginn der Kampagne gegen Falun Gong im Juli 1999 wurden über 21.000.000 Bücher über Falun Gong beschlagnahmt. In groß angelegten Vernichtungskampagnen wurden in den Straßen der Städte sehr viele Bücher verbrannt.

Büchervernichtigung

Seit 1999 führten Plünderungen von Wohnungen durch Polizei und Mitglieder von Nachbarschaftskomittees (Spionen in den Gemeinden) zur Beschlagnahmung von mehr als 10 Millionen Falun Gong-Büchern.

Internetkontrolle

Alle Falun Gong-Webseiten – einschließlich der aus dem Ausland – wurden seit Beginn der Kampagne blockiert; wenn man nur eine davon aufsuchte, konnte das schon zu einer Gefängnisstrafe führen. Sogar die Webseiten ausländischer Massenmedien wurden blockiert, wenn sie Themen über die Verfolgung von Falun Gong enthielten. 100.000 (!) Internet-Polizisten werden laut CNN eingesetzt, um die Online-Aktivitäten zu überwachen.

Für gewöhnlich muss das chinesische Regime allerdings nicht auf direkte Zensur zurückgreifen, um abweichende Meinungen auszuschalten. Es verlässt sich auf indirekte Zensur; mit anderen Worten: Journalisten und Herausgeber chinesischer Medienorganisationen üben schon ein hohes Maß an Selbstzensur aus, weil sie unter dem wachsamen Auge der Kommunistischen Partei Chinas stehen.

Seit mehr als einem Jahrzehnt ist es aufgrund dieser Zensurpolitik nicht möglich, öffentliche Meinungen, die Falun Gong verteidigten zu finden – weder von der Regierung und den Medien noch im akademischen Austausch.

Diejenigen, die von der Regierung abweichende Meinungen äußerten, gingen ein großes Risiko ein und zahlten oft einen hohen Preis. Allein für das Versenden einer Nachricht kann man ins Gefängnis kommen –Gesetze brandmarken solche Handlungen als „subversiv“. Allein für den Besuch verbotener Falun Gong-Webseiten und das Ausdrucken von deren Inhalten ist mit einigen Jahren Gefängnis zu rechnen. Im Dezember 2004 kamen bei einer Verhaftungswelle wiederum elf Menschen ins Gefängnis, weil sie Berichte über Folter im Internet veröffentlichten (siehe  Presseveröffentlichung von Reporter ohne Grenzen ).

Nachdem der Menschenrechtsanwalt Gao Zhisheng einen Offenen Brief an den Präsidenten Hu Jintao und den Premierminister Wen Jiabo schrieb und sie aufforderte, die Folterkampagne gegen Falun Gong zu beenden, wurden er sowie seine Familie überwacht und sein Leben bedroht; schließlich wurde er verhaftet und Angaben zufolge sogar gefoltert. (Gao beschreibt diese Torturen in einem Buch, das er verfasste, bevor er 2007 verschwand: „Chinas Hoffnung – Mein Leben und Kampf als Anwalt im größten kommunistischen Staat“)

Was dem chinesischen Volk blieb, ist der Austausch von Informationen zu einem derart sensiblen Thema wie Falun Gong über verbotene Flugblätter, private Gespräche und – für diejenigen mit technischen Fähigkeiten – über verbotene Webseiten.

„Für den Triumph des Bösen ist nur eines notwendig: Dass die guten Menschen nichts tun...“

Edmund Burke

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