Verspätete Todesmeldung: Ärztin wegen ihres Glaubens im Gefängnis gefoltert – sie stirbt wenige Tage nach ihrer Freilassung

16.09.2024 Körperliche Folter

Eine Bewohnerin der Stadt Changde, Provinz Hunan wurde gnadenlos gefoltert, weil sie während ihrer neunjährigen Haftstrafe wegen des Praktizierens von Falun Dafa1 standhaft an ihrem Glauben festhielt. Sie starb im Mai 2024 im Alter von 72 Jahren.

Liu Dongxian arbeitete einst als Chefärztin für Innere Medizin in der Roten Kreuz Klinik des Kreises Taoyuan. Sie selbst litt unter zahlreichen Beschwerden, darunter einer Gallenblasenentzündung, Magenproblemen, Herzkrankheiten und dem Menière-Syndrom. Sobald sie im April 1999 angefangen hatte, Falun Dafa zu praktizieren, verschwanden all ihre gesundheitlichen Probleme.

Nachdem das kommunistische Regime Chinas im Juli 1999 die Verfolgung von Falun Dafa eingeleitet hatte, wurde Liu mehrfach zur Zielscheibe, weil sie an ihrem Glauben festhielt. Sie verbüßte eine Zwangsarbeitslagerstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie drei Gefängnisstrafen von insgesamt 16 Jahren. Die Behörden überwachten ihr Telefon und ihr tägliches Leben und oft bemerkte sie, dass sie verfolgt wurde, sobald sie das Haus verließ. Das Krankenhaus, in dem sie tätig war, degradierte sie von ihrer Position als Ärztin und beauftragte sie mit verschiedenen Aufgaben in einem Medikamentenlager. Ihr Gehalt wie auch ihre Prämie wurden ausgesetzt und sie erhielt lediglich 300 Yuan im Monat – gerade genug, um die grundlegendsten Lebenshaltungskosten zu decken.

 

Mehrere Verhaftungen und fast zwei Jahre Zwangsarbeitslager

Weil sie im Haus eines Praktizierenden die Falun-Dafa-Übungen machte, wurde Liu am 3. Februar 2000 verhaftet, einen Monat lang festgehalten und mit einer Geldstrafe von 2.000 Yuan belegt. Am 19. Juli 2000 wurde sie erneut verhaftet, als sie nach Peking fuhr, um das Recht auf das Praktizieren von Falun Dafa einzufordern, und für einen weiteren Monat inhaftiert.

Am 16. Januar 2001 wurde Liu erneut in Gewahrsam genommen und fünf Tage lang festgehalten. Nach ihrer Freilassung fuhr sie nach Peking, um für ihre Glaubensfreiheit zu appellieren, wurde jedoch festgenommen und in eine Haftanstalt im Bezirk Haidian in Peking überstellt. Zwei Wärter versetzten ihr fünf Stunden lang Elektroschocks und schlugen sie.

Liu wurde ein Jahr und neun Monate im Zwangsarbeitslager Baimalong festgehalten. Die Wärter zwangen sie, stundenlang auf einem kleinen Schemel zu sitzen oder zu stehen. Außerdem legten sie ihr Handschellen an und hängten sie an ihren Handgelenken auf, bis sie ohnmächtig wurde. Aus Protest gegen die Verfolgung trat sie in den Hungerstreik und wurde zwangsernährt. Die Wärter stellten die Zwangsernährung nicht ein, selbst als sie zu ersticken drohte. Infolge des Hungerstreiks erlitt sie schwere Magenblutungen. Als die Wärter ihr zwangsweise Medikamente verabreichten, erhöhte sich Lius Blutdruck auf einen systolischen Druck von 300 mmHg hoch, während der normale Wert bei 120 mmHg oder darunter liegt.

Am 5. November 2002, kurz nach ihrer Freilassung, wurde Liu unter Druck gesetzt, eine Überwachungsvereinbarung zu unterzeichnen. Die Polizei und das Büro 610 drohten ihr, dass ihr Mann im Falle eines Verstoßes gegen die Vereinbarung eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Yuan zahlen müsse und ihrem Bruder die Stelle gekündigt werden würde.

Liu wurde noch zwei weitere Male verhaftet, am 2. Januar 2003 und im Februar 2004, und einen Monat bzw. sechs Monate lang in einer Gehirnwäsche-Einrichtung festgehalten.

 

Erste Haftstrafe von drei Jahren

Zhou Guicheng und Zheng Yunqing vom Büro 610 des Bezirks Taoyuan sowie Wen Chengguang und Hu Guanghua von der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Taoyuan drangen am 28. August 2006 gegen 15 Uhr in Lius Wohnung ein. Nachdem man sie in die Bezirkshaftanstalt Taoyuan überstellt hatte, trat sie aus Protest in einen Hungerstreik. Die Wärter unterzogen sie einer Zwangsernährung, bis sie Blut zu erbrechen begann.

Am 10. Februar 2007 trat Liu erneut in Hungerstreik, der über drei Monate andauerte, und wurde von den Wärtern dann täglich zwangsernährt. Innerhalb kurzer Zeit sank ihr Gewicht von 65 kg auf 35 kg. Obwohl sie dem Tod nahe war, hielten die Behörden sie weiterhin in Gewahrsam.

Das Bezirksgericht Taoyuan verhandelte Lius Fall am 3. April 2007. Die Richter Xiong Xianming, Wei Yunliang, Nie Min und Long Zhijun verurteilten sie zu einer Haftstrafe von drei Jahren.

Um sie zu zwingen, Falun Dafa aufzugeben, befahlen die Wärterinnen den brutalsten Insassinnen Liu zu foltern. Sie zwangen Liu, stundenlang stillzustehen oder -zusitzen, und fesselten ihr einmal über fünf Tage hinweg ihre Hände mit Handschellen hinter dem Rücken. Als die Außentemperatur -5°C anzeigte, zogen sie Liu nackt aus und zwangen sie, 15 Minuten lang vor einem offenen Fenster zu stehen.

In einem weiteren extremen Fall verboten sie ihr sieben Tage lang die Benutzung der Toilette. Ihre Kleider waren von der Brust abwärts mit Urin getränkt. Wenn die Wärter Urin auf dem Boden entdeckten, zwangen sie Liu, ihn trocken zu lecken, und erlaubten ihr nicht, die Kleidung zu wechseln.

Infolge der Folter eiterten Lius Hände und verfärbten sich dunkel, aber die Wärter entzogen ihr nachts weiterhin den Schlaf und zwangen sie stattdessen, zu stehen. Ihre Beine und Füße waren derart geschwollen, dass sie nicht mehr in ihre Schuhe passten, und sich die Haut an ihren Füßen ablöste. Ihr wurden pro Nacht lediglich eine halbe Stunde oder eine Stunde Schlaf gewährt. Aufgrund des Schlafmangels fiel sie oft hin.

Neben der körperlichen Folter stand Liu zudem unter enormem psychischem Druck. Da Liu sich weigerte, Falun Dafa aufzugeben, drohten die Insassen, sie zu Tode zu foltern und ihre beiden Söhne zu töten.

Als sie nach fünf Monaten massiver Folter weiterhin an ihrem Glauben festhielt, versetzten die Wärterinnen sie in die Produktionsabteilung, wo sie zwangsweise unbezahlte Arbeit verrichten musste, ohne Rücksicht auf ihren schwachen Zustand.

Im Winter zogen die Wärterinnen Liu jeden Tag nackt aus, zerrten sie ins Freie und ließen sie dort stehen. Außerdem fotografierten sie sie und erzählten den anderen, sie sei geisteskrank. Aufgrund der Folter war sie mehrere Monate lang nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen.

 

Zweite Haftstrafe von vier Jahren

Am 19. April 2011 wurde Liu gegen 17 Uhr von der Polizei festgenommen, als sie mit anderen über Falun Dafa sprach. Sie wurde am 9. Juni vor das Bezirksgericht Taoyuan gestellt und im August zu vier Jahren Haft verurteilt.

Im Frauengefängnis der Provinz Hunan hielt man Liu in einer Abteilung fest, die für das Foltern von Falun-Dafa-Praktizierenden berüchtigt war. Sie wurden zu stundenlangem Stehen gezwungen, ihnen wurde der Schlaf entzogen und der Gang zur Toilette untersagt. Sie mussten sich auch Propagandafilme ansehen, die Falun Dafa verleumdeten.

 

Tod nach Verbüßung der dritten Haftstrafe von neun Jahren

Im Dezember 2016 wurde Liu erneut zusammen mit drei weiteren Praktizierenden verhaftet, weil sie auf die Verfolgung von Falun Dafa aufmerksam gemacht hatte. Nachdem sie auf Kaution freigelassen worden war, setzten Wen Chenghua und Fu Zhengquan der Staatssicherheitabteilung, Xiong Jun des Bezirksgerichts Taoyuan und Beamte des Wohnkomitees Liu unter Druck, eine Erklärung zu verfassen, ihren Glauben aufzugeben. Sie weigerte sich.

Das Bezirksgericht von Taoyuan verurteilte Liu am 13. März 2018 zu neun Jahren Haft; Anfang Juli 2018 wies das Zwischengericht der Stadt Changde ihre Berufung zurück. Sie wurde in das Frauengefängnis der Provinz Hunan gebracht, wo sie erneut stundenlang stillstehen musste und ihre Arme nur zum Essen oder Trinken bewegen durfte. Bevor sie auf die Toilette ging, musste sie sich bei der Anstaltsleiterin melden und deren Erlaubnis einholen. Auch ihre Zeit zum Duschen wurde stark eingeschränkt.

 

Folter-Illustration: Stehen

 

 

Im Januar 2022 verlegte das Gefängnis die Hochsicherheitsabteilung, in der Falun-Dafa-Praktizierende festgehalten werden, in den fünften Stock, die über insgesamt 18 Zellen verfügte. Sie steckten Liu in eine Zelle zu Praktizierenden, die beharrlich an ihrem Glauben festhielten und sich aufgrund langjähriger Folter in einem schlechten körperlichen Zustand befanden.

Aufgrund ihres Herzleidens und hohen Blutdrucks wurde Liu im Mai 2024 freigelassen – 19 Monate vor Ablauf ihrer Haftzeit. Sie starb nur wenige Tage später.

 

 

 1Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.

 

Artikel veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Redaktion de.Minghui.org

 

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