Mittäterschaft der chinesischen Justiz
Im Bericht des Ausschusses der Internationalen Juristischenkommission (ICJ) aus dem Jahr 2002 sagt aus: „Die chinesische Judikative ist nicht unabhängig, vielmehr unterliegt sie der Kontrolle der Führung der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh).“ (Bericht: in Englisch)
Diese fremdbestimmte Stellung der Judikative in China ergibt sich aus einer Reihe von Faktoren. Der offensichtlichste dabei ist, dass alle Richter Parteimitglieder sein müssen und sich an die Befehle der Partei zu halten haben. Richter werden von einem Parteikomitee auf der entsprechenden Ebene sowie dem Ausschuss für Politik und Recht unterhalb dieser Ebene bestimmt und auch wieder abgewählt. Die Arbeit der Richter oder die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes hängt daher praktisch fast immer davon ab, wie sie die Befehle der Partei ausführen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um sensible Fälle handelt.
Chinesische Gerichte als Werkzeug der Unterdrückung
Die Abhängigkeit der chinesischen Rechtsprechung von der Politik der Kommunistischen Partei Chinas und ihrem ehemaligen Führer, Jiang Zemin, zeigt sich auf deutliche Weise am Verbot von Falun Gong. Der Sinn des chinesischen Gerichtssystems besteht nicht etwa darin, ein Fels in der Brandung gegen Ungerechtigkeit zu sein, es ist vielmehr selbst zu einem Werkzeug der Unterdrückung umgewandelt worden. Im Oktober 1999 – drei Monate, nachdem die offenkundige Verfolgungskampagne gestartet worden war, fing der Oberste Volksgerichtshof damit an, Befehle an die ihm unterstellten Gerichte herauszugeben und diese Befehle beinhalteten klare Anweisungen, wie sie an der Kampagne gegen Falun Gong mitzuwirken haben. (Link: http://www.faluninfo.net/article/812/?cid=50 in Englisch)
In der nachfolgenden Zeit hat der Oberste Volksgerichtshof den Richtern befohlen, ihre Rolle bei der sogenannten Durchsetzung des chinesischen Gesetzes zu erfüllen, indem sie „energisch strenge Bestrafungen anordnen“. In der Tat fand die erste „Gerichtsverhandlung“ gegen Falun Gong-Praktizierende einen Tag später in der Provinz Hainan statt. Am Ende der Anhörung, die nur knapp einen Tag dauerte, wurden alle vier Praktizierende zu bis zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Anklagegrund bestand aus vagen Anschuldigungen wie „die Zugehörigkeit zu einer häretischen Organisation zum Zwecke der Untergrabung der Ausführung des Gesetzes“. Hunderte andere Praktizierende wurden seither bis zu 18 Jahren verurteilt und inhaftiert.
Die Mehrheit der inhaftierten Falun Gong-Praktizierenden hatte jedoch noch nicht einmal den „Vorzug“ eines derartigen Schaugerichts. Stattdessen wurden sie ohne Gerichtsverfahren für bis zu drei Jahren Administrativhaft in einem sogenannten Lager zur „Umerziehung durch Arbeit“ (Laogai) verurteilt.
In diesen Fällen ist die Mittäterschaft der Gerichte noch subtiler. Das zeigt sich an ihrer Haltung, bei gewissen Rechtsbelangen einfach nichts zu machen. Sie weigern sich, die Beschwerden der Falun Gong-Praktizierenden anzunehmen bzw. sie weigern sich, die Folter oder die Zwangsarbeit, der die Praktizierenden unterworfen werden, als Straftatbestand zu betrachten. (Siehe die folgenden Links: http://www.faluninfo.net/topic/12/, http://www.faluninfo.net/topic/15/ bzw. unsere deutschen Einleitungstexte von „Körperliche Folter“ und „Willkürliche Verhaftungen und Sklaverei“)
Gerichte unterstehen den Anweisungen der KPCh
Der bekannte Menschenrechtsanwalt Gao Zhisheng erfuhr persönlich diese Mittäterschaft der chinesischen Gerichte, als er versuchte, eine Beschwerde beim Mittleren Gerichtshof in Shijiazhuang einzulegen. Sein Klient war ein Falun Gong-Praktizierender, der in einem örtlichen Zwangsarbeitslager inhaftiert war.
Der zuständige Richter gab Einblick in die Akten und sagte laut Gao wörtlich: „Sie sind vielleicht kein Parteimitglied und haben wahrscheinlich die Richtlinien des Parteitages nicht studiert. Sind Sie sich darüber im Klaren, dass Rechtsanwälte solche Fälle nicht vertreten dürfen? Das Gericht gehört zur Kommunistischen Partei. Das Gleiche gilt auch für die Gesetze. Es liegt Order von oben vor, dass diese Fälle zurückzuweisen sind und das war’s. Gehen Sie mit Ihren Fällen wohin Sie wollen, uns interessiert das nicht.“ (Siehe: Gao Zhisheng: Chinas Hoffnung. Mein Leben und Kampf als Anwalt im größten kommunistischen Staat. Münster: Agenda 2008, S. 156)
Falun Gong-Praktizierende, die früher selbst als Richter arbeiteten, blieben auch nicht von extremer Verfolgung verschont. Sie haben alle ihren Beruf verloren, manche sogar ihr Leben.
In den meisten Ländern, die sich an die Gesetze halten, gibt es nur sehr wenige Fälle, in denen ein Richter seinen Job verliert. Aber das chinesische Gesetz sieht für Richter eine Liste von Handlungen vor, die für Richter verboten sind und die ihre sofortige Entfernung aus ihrem Amt zur Folge haben. Eine Klausel erlaubt, die Richter für alles zu entlassen, was die Partei als problematisch ansieht. (Siehe Link zum Berichts des Ausschusses der Internationalen juristischen Kommission: http://www.icj.org/news.php3?id_article=2678&print=true)
In einem anderen Fall, über den AP und Reuters ausführlich berichtet haben, wurde ein ehemaliger Richter des Obersten Gerichtshofes der Provinz Jiangxi ins Gefängnis gesteckt und verstarb später dort an Leukämie, obwohl er zuvor von der Leukämie genesen war, nachdem er angefangen hatte Falun Gong zu praktizieren. (Nachricht: http://www.faluninfo.net/article/397/ in Englisch. Der offene Brief dieses Richters, den er kurz vor seinem Tod schrieb: http://www.faluninfo.net/article/813/?cid=50 in Englisch)