15Jähriger bleibt als Waise zurück – Mutter stirbt in HaftFrau aus Sichuan ist die achte Falun Gong-Praktizierende, die infolge Misshandlung in chinesischem Krankenhaus stirbt

02.06.2008 Augenzeugen

NEW YORK – Das Falun Dafa Informationszentrum hat vom Tod der Falun Gong-Praktizierenden Frau Zhou Huimin erfahren; die Aussagen stammen von ihrem Sohn und wurden von anderen Quellen in China bestätigt. Frau Zhou starb am 15. März 2008 im Volkskrankenhaus Qingyang der Stadt Chengdu, Provinz Sichuan. Sie war 44 Jahre alt.

„Erst vor ein paar Tagen wurde ich 15 Jahre alt. \[Auch] erst vor ein paar Tagen, wurde meine liebe und gesunde Mutter zu Tode gefoltert,” schrieb Zhou Hanyang, der Sohn von Zhou Huimin, in einem Brief an das Informationszentrum im letzten Monat. „In den 198 Tagen seit der Verhaftung meiner Mutter, haben wir uns Tag und Nacht um sie gesorgt. Schmerzvoll erinnere ich mich an die gemeinsamen Tage mit meiner Mutter und trauere um sie.”

Am Abend des 26. September 2007 brachen Polizeibeamte der Staatssicherheitsbehörde im Distrikt Chenghua (Stadt Chengdu) in Zhous Wohnung ein und nahmen sie fest, so die Berichte. Zhou wurde zuerst im Xinjin Gehirnwäschezentrum inhaftiert, wo man sie auch körperlich folterte. Am 1.Februar 2008 trat sie aus Protest gegen die ungesetzliche Verfolgung in einen Hungerstreik und wurde vier Tage später ins Qingyang Volkskrankenhaus gebracht, wo sie kurz nach ihrer Einlieferung schwer erkrankte.


Zhous Aufenthaltsort wurde erst bekannt nachdem ein Cousin sie am 10. März 2008 ausfindig machte. Vor diesem Tag wurden ihre Familienangehörigen von keiner der entsprechenden Behörden informiert. Die Beamten gaben preis, dass Zhou im Sterben lag und ins Koma gefallen war. Die Bitte von Zhous Cousin nach ihrer Freilassung, wurde mit der Begründung abgelehnt, die Staatssicherheitsbehörde der Provinz würde dies nicht erlauben. Stattdessen forderten die Beamten ihre Verwandten auf das Begräbnis vorzubereiten und sagten: „Selbst wenn sie stirbt, muss sie hier sterben.”

„Später habe ich gehört, dass einige Polizeibeamte vorgeschlagen haben sie freizulassen, aber die Staatssicherheitsbehörde der Provinz sagte, dass Falun Gong ein Hauptangriffsziel im Vorfeld der Olympischen Spiele sei und verweigerten ihre Freilassung,” schreibt Zhous Sohn in dem Brief. „Voller Kummer und Empörung sage ich, dass ich den Frieden liebe und hoffe, dass die KPCh die Versprechen einlöst, die sie in Bezug auf die Verbesserung der Menschenrechte bei der Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele gemacht hat, einschließlich der Beendigung der Verfolgung von Falun Gong und dass sie keine Morde begeht unter dem Vorwand die Olympischen Spiele zu schützen.”


Zhous Tod ist der achte Todesfall infolge Folter im Qingyang Krankenhaus der Stadt Chendu. Frühere Fälle zeigen ein Muster, in dem Chinas 610-Büro, örtliche Polizeistationen und Haftzentren mit dem Krankenhaus zusammengearbeitet haben und seine normale Funktion, Leben zu retten, ins Gegenteil verkehrt haben. In mehreren Fällen wurde als Todesursache „Organversagen infolge Hungerstreik” angegeben.

Vor ihrer Inhaftierung im Jahr 2007 hat man Frau Zhou - seit Beginn des Verbotes von Falun Gong in China im Juli 1999 - bereits sechs Mal als Gewissensgefangene eingesperrt. In drei Fällen wurde sie im Nanmusi Frauenarbeitslager in der Provinz Sichuan inhaftiert. Während der rechtswidrigen Haft wurde sie Berichten zufolge mittels verschiedener Arten gefoltert. Vom 7. - 19. September 2002 wurde sie im Qingyang Volkskrankenhaus gefoltert. Laut Aussagen ihr nahe stehender Personen wurde sie 12 Stunden täglich mit Fußketten und Handschellen an den Bettrahmen gefesselt. Bewaffnete Polizisten und Wärter des Gefängnisses überwachten sie abwechselnd.

Frau Zhou trat insgesamt acht Mal in einen Hungerstreik und forderte damit ihre bedingungslose Freilassung. Der längste dauerte 89 Tage, vom 2. September bis zum 29. November 2002. Daraus resultierender schwerer Muskel- und Organschwund führten schließlich zu ihrer Freilassung.

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